NSU-Komplex: Bewährung für beste Freundin von Terroristin Zschäpe
NSU-Urteil: Bewährung für Zschäpes beste Freundin

Urteil im NSU-Komplex: Bewährung für die beste Freundin der Terroristin

Das Oberlandesgericht Dresden hat Susann E., die beste Freundin der NSU-Terroristin Beate Zschäpe, zu einer Bewährungsstrafe von zwei Jahren verurteilt. Das Gericht sah es als erwiesen an, dass Susann E. von den Morden und Anschlägen des Nationalsozialistischen Untergrunds (NSU) wusste und Zschäpe jahrelang im Untergrund unterstützte. Dennoch fiel das Strafmaß vergleichsweise milde aus.

Hintergrund der Verurteilung

Die 44-jährige Susann E. war wegen Beihilfe zu den Morden des NSU angeklagt. Die Bundesanwaltschaft hatte eine Haftstrafe von drei Jahren und sechs Monaten gefordert. Die Verteidigung plädierte auf Freispruch. Das Gericht folgte jedoch der Argumentation der Anklage, dass Susann E. durch ihre Unterstützung dazu beigetragen habe, dass die Terroristin Beate Zschäpe so lange untertauchen konnte. „Sie wusste von den Taten und hat Zschäpe dennoch geholfen, sich der Strafverfolgung zu entziehen“, sagte der Vorsitzende Richter.

Die Rolle von Susann E. im NSU-Untergrund

Laut Gerichtsurteil stellte Susann E. Zschäpe mehrfach Wohnungen zur Verfügung, besorgte ihr SIM-Karten und half bei der Beschaffung von Bargeld. Diese Unterstützung ermöglichte es Zschäpe, über Jahre hinweg unerkannt zu leben. Das Gericht wertete dies als Beihilfe zu den Morden, da die Unterstützung die Flucht der Täterin verlängerte. „Ohne ihre Hilfe wäre Zschäpe vermutlich früher gefasst worden“, so der Richter.

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Strafmaß und Begründung

Die Bewährungsstrafe begründete das Gericht mit der untergeordneten Rolle von Susann E. im Vergleich zu den Haupttätern. Sie sei nicht in die Planung der Morde eingeweiht gewesen, sondern habe lediglich logistische Hilfe geleistet. Zudem habe sie sich nach der Aufdeckung des NSU von Zschäpe distanziert und ein Geständnis abgelegt. „Die Angeklagte hat sich glaubhaft von den Taten losgesagt“, hieß es in der Urteilsbegründung. Die Staatsanwaltschaft kündigte an, Revision gegen das Urteil zu prüfen.

Reaktionen und Bedeutung des Urteils

Das Urteil stieß auf geteilte Reaktionen. Nebenklägervertreter kritisierten die milde Strafe als unangemessen. „Hier wurde eine Mittäterin zu milde bestraft“, sagte ein Anwalt der Opferfamilien. Andere Prozessbeobachter werteten das Urteil als differenziert. Der Fall zeigt die Schwierigkeit, Unterstützer von Terroristen angemessen zu bestrafen, wenn sie nicht direkt an den Taten beteiligt waren. Susann E. selbst nahm das Urteil ohne sichtbare Regung auf.

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