Das Landgericht Oldenburg hat die Anklage gegen einen 28-jährigen Polizeibeamten wegen fahrlässiger Tötung zugelassen. Der Beamte soll in der Nacht zu Ostersonntag 2025 den 21-jährigen Lorenz in der Oldenburger Fußgängerzone von hinten erschossen haben. Der Tod des jungen Schwarzen Mannes sorgte bundesweit für Entsetzen und löste Proteste gegen Polizeigewalt und Rassismus aus.
Hintergründe der Tat
Laut Ermittlungen wurde Lorenz mindestens dreimal getroffen – in Oberkörper, Hüfte und Kopf. Er starb wenig später im Krankenhaus. Die Staatsanwaltschaft hatte den Beamten bereits im November 2025 wegen fahrlässiger Tötung angeklagt. Der Polizist gab an, er habe angenommen, Lorenz wolle ihn mit einem Messer angreifen. Tatsächlich versprühte der 21-Jährige Reizgas; das mitgeführte Messer setzte er nach Angaben der Ermittler nicht ein. Zum Zeitpunkt der Schussabgabe befand sich Lorenz auf der Flucht, um einer Festnahme zu entgehen.
Juristische Einordnung
Das Landgericht geht von einem hinreichenden Tatverdacht wegen fahrlässiger Tötung aus, nicht aber wegen Totschlags oder Mordes. Nach vorläufiger Bewertung nahm der Polizist irrtümlich an, sich in einer Notwehrlage zu befinden. Der genaue Geschehensablauf sowie die Wahrnehmungsmöglichkeiten des Angeklagten sollen in der Hauptverhandlung geklärt werden. Ein Prozesstermin steht noch nicht fest.
Gesellschaftliche Reaktionen
Der gewaltsame Tod von Lorenz führte zu landesweiten Protesten. Die Initiative „Gerechtigkeit für Lorenz“ sieht Rassismus als Hauptursache. Nach Angaben des Landgerichts Oldenburg werden nur selten Polizisten wegen tödlicher Schüsse angeklagt: Von den mindestens 16 Todesfällen bei Polizeieinsätzen im Jahr 2025 landeten schätzungsweise nur zwei Prozent vor Gericht.



