OLG Hamburg: SPIEGEL darf über virtuelle Vergewaltigung berichten
OLG Hamburg: SPIEGEL darf über virtuelle Vergewaltigung berichten

SPIEGEL behält Recht in wesentlichen Punkten

Der SPIEGEL hat seine Berichterstattung über die Vorwürfe von Collien Fernandes gegen ihren Ex-Mann Christian Ulmen vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht (OLG) in wesentlichen Punkten verteidigt. Das Gericht erließ zwar zwei Verbote von bestimmten Aussagen, doch der Kern der Titelgeschichte bleibt unberührt. Der SPIEGEL muss lediglich zwei Sätze streichen und zwei ergänzen.

Kernvorwürfe bleiben bestehen

Das Magazin darf weiterhin über den Vorwurf berichten, dass Christian Ulmen seine Ex-Frau „virtuell vergewaltigt“ haben soll. Auch die weiteren Kernvorwürfe digitaler und sexualisierter Gewalt, wie das Anlegen von Fake-Profilen und das Kontaktieren Hunderter Männer in ihrem Namen, bleiben zulässig. Das OLG stellte fest, dass Ulmen „unstreitig pornografische Videos und Fotos von anderen der Ex-Ehefrau ähnlich sehenden Frauen unter ihrem Namen verbreitet“ habe, um vorzutäuschen, es handle sich um Fernandes. Zudem sei es „unstreitig“, dass er Deepfake-Fotos erstellte und verschickte – ein Punkt, den Ulmens Anwälte nicht bestritten.

Marginale Änderungen verfügt

Lediglich in zwei Nebenaspekten ordnete das OLG eine Unterlassung an. Dabei geht es um zwei Sätze aus einer E-Mail Ulmens an seinen Strafverteidiger, die den Kernbereich der Privatsphäre berühren. Davon abgesehen darf der SPIEGEL weiterhin über den Inhalt der E-Mail berichten, einschließlich Ulmens Eingeständnis, über Fake-Profile mit Männern gechattet und „bis hin zum Sex-Talk“ geflirtet zu haben. Die entsprechende Passage bleibt weitestgehend unverändert.

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Klarstellung zu Deepfakes eingefügt

Der SPIEGEL fügte zwei klarstellende Sätze ein, die verdeutlichen, dass es keinen konkreten Hinweis auf die Herstellung oder Verbreitung von Deepfake-Videos durch Ulmen gibt. Das OLG war der Ansicht, dieser Vorwurf sei zwischen den Zeilen erweckt worden, obwohl der SPIEGEL ihn nie ausdrücklich aufgestellt hatte. Der SPIEGEL prüft rechtliche Schritte gegen diese Unterlassung.

Vorwürfe körperlicher Gewalt bestätigt

Ulmens Anwälte scheiterten zudem mit dem Versuch, die Berichterstattung über Vorwürfe körperlicher Gewalt zu unterbinden. Das OLG entschied, dass die „Voraussetzungen der Verdachtsberichterstattung“ erfüllt seien. Somit bleiben alle berichteten Vorwürfe, dass Ulmen gegenüber Fernandes körperlich übergriffig gewesen sein soll, bestehen. Das Gericht betonte den „erheblichen Unrechtsgehalt“ der Verbreitung von Fake-Pornos, unabhängig von der technischen Erstellungsmethode.

Gesamte Berichterstattung weitgehend unangetastet

Bereits das Landgericht Hamburg hatte die Berichterstattung des SPIEGEL als „ganz überwiegend rechtmäßig und angemessen“ eingestuft. Nach der Beschwerde von Ulmens Anwälten bestätigte das OLG diese Einschätzung in den wesentlichen Punkten. Der gesamte Artikel bleibt bis auf die genannten marginalen Änderungen unverändert.

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