Ordnungsgeld: Ex-Kultursenator Joe Chialo soll 2000 Euro zahlen
Ordnungsgeld: Ex-Kultursenator Chialo soll zahlen

Der Untersuchungsausschuss zur Fördergeldaffäre im Berliner Senat will gegen den früheren Kultursenator Joe Chialo (CDU) ein Ordnungsgeld verhängen. Grund ist dessen wiederholte Weigerung, vor dem Gremium auszusagen. Der Ausschussvorsitzende kündigte an, den Antrag auf ein Ordnungsgeld in Höhe von 2000 Euro zu stellen.

Chialo verweigert Aussage – Ausschuss reagiert

Joe Chialo, der von April 2023 bis November 2025 als Kultursenator amtierte, war mehrfach vorgeladen worden, um zu den Vorwürfen rund um die Vergabe von Fördermitteln Stellung zu nehmen. Der CDU-Politiker machte jedoch von seinem Auskunftsverweigerungsrecht Gebrauch und blieb den Sitzungen fern. Der Ausschuss sieht darin eine Missachtung seiner parlamentarischen Pflichten.

„Er darf nicht damit durchkommen, sich einfach zu verweigern“, erklärte ein Ausschussmitglied gegenüber der Presse. Das Ordnungsgeld solle ein Zeichen setzen, dass auch ehemalige Senatsmitglieder zur Aufklärung beitragen müssten.

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Hintergrund der Fördergeldaffäre

Die Affäre dreht sich um mutmaßlich unrechtmäßige Zuwendungen aus dem Berliner Kulturfonds. Mehrere Projekte sollen ohne ausreichende Prüfung gefördert worden sein, wobei der Verdacht auf Vetternwirtschaft und Verschwendung von Steuergeldern besteht. Der Untersuchungsausschuss wurde im Januar 2026 eingesetzt, um die Vorgänge zu durchleuchten.

Bislang haben zahlreiche Zeugen ausgesagt, darunter Beamte der Senatsverwaltung und Antragsteller. Chialo ist der erste prominente Politiker, der sich einer Befragung komplett verweigert. Der Ausschussvorsitzende betonte: „Wir erwarten von jedem, der in der Verantwortung stand, vollständige Kooperation.“

Rechtliche Grundlage für das Ordnungsgeld

Gemäß § 36 des Untersuchungsausschussgesetzes des Berliner Abgeordnetenhauses kann der Ausschuss gegen Personen, die ohne gesetzlichen Grund das Erscheinen oder die Aussage verweigern, ein Ordnungsgeld von bis zu 5000 Euro verhängen. Die Entscheidung liegt letztlich beim Landgericht Berlin, das den Antrag prüfen muss.

Chialos Anwalt kündigte bereits an, Rechtsmittel gegen die Verhängung des Ordnungsgeldes einlegen zu wollen. Er argumentiert, dass sein Mandant keine relevanten Informationen habe und die Vorladung politisch motiviert sei. Der Ausschuss wies diese Einwände zurück und verwies auf die Aufklärungspflicht des Parlaments.

Politische Reaktionen

Die Opposition begrüßte den Vorstoß. „Es ist richtig, dass der Ausschuss hier klare Kante zeigt“, sagte ein Sprecher der Grünen. „Niemand steht über dem Gesetz, auch nicht ein ehemaliger Senator.“ Die CDU hingegen sieht die Maßnahme kritisch. „Wir müssen die Rechtsmittel abwarten, aber ein solcher Schritt sollte nicht vorschnell erfolgen“, erklärte ein CDU-Abgeordneter.

Der Ausschuss will die Entscheidung des Landgerichts abwarten, bevor er weitere Schritte einleitet. Sollte das Ordnungsgeld bestätigt werden, könnte Chialo auch mit einer erneuten Vorladung rechnen. Der Fall zeigt, wie ernst das Parlament die Aufklärung der Fördergeldaffäre nimmt.

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