Das Landgericht Bonn hat eine 22-jährige Frau und ihren 30-jährigen Lebensgefährten wegen gemeinschaftlicher schwerer Misshandlung von Schutzbefohlenen zu jeweils fünfeinhalb Jahren Haft verurteilt. Die beiden hatten drei kleine Söhne über Monate hinweg in einer abgedunkelten, völlig verwahrlosten Wohnung in Zülpich (Kreis Euskirchen) eingesperrt. Die Räume waren mit Windelsäcken so zugemüllt, dass sie kaum betreten werden konnten, und stanken bestialisch nach Fäkalien. Maden und Fliegen befielen die Wohnung.
Kinder litten unter Hunger, Schlägen und fehlender medizinischer Versorgung
Die Kinder – damals zwei, drei und fünf Jahre alt – bekamen kaum Nahrung, durften nie an die frische Luft und wurden regelmäßig geschlagen, oft weil sie dem Paar zu laut waren. Trotz teilweise lebensbedrohlicher Zustände verweigerten die Angeklagten den Jungen jede ärztliche Hilfe, aus Angst, die Vernachlässigung könnte entdeckt werden und ihnen die Kinder entzogen werden. Medizinische Untersuchungen ergaben später neben zahlreichen Hämatomen mindestens zwölf alte und neue Knochenbrüche bei den Kindern.
Chatverlauf belegt böswillige Vernachlässigung
Ein sichergestellter Chatverlauf belegte, dass das Paar die Notlage genau kannte, sich aber abfällig über die Kinder äußerte. Die Kammer warf den Angeklagten Eigensucht und böswillige Vernachlässigung vor. Während die Mutter ihre Überforderung mit einer erneuten Schwangerschaft und einer eigenen gewaltgeprägten Kindheit erklärte, behauptete der Partner, die Frau habe als „die Chefin“ ärztliche Hilfe untersagt. Er habe sich wegen des gemeinsamen ungeborenen Kindes nicht trennen wollen.
Fall kam durch Zufallsfund ans Licht
Der Fall wurde Ende April 2025 bekannt, als zwei der Jungen bei Kälte nur mit T-Shirts bekleidet auf der Straße entdeckt wurden. In der Wohnung fanden Beamte schließlich das dritte Kind, dessen Unterernährung laut Ärzten langfristige Schäden befürchten lässt. Alle Kinder, einschließlich eines im Mai 2025 geborenen vierten Sohnes, leben heute in Pflegefamilien.



