Der Mordprozess gegen einen 41-jährigen Palliativarzt in Berlin geht am Montag in die nächste Runde. Dann werden die Plädoyers der Verteidigung erwartet. Die Staatsanwaltschaft hatte nach fast einjähriger Verhandlung die Höchststrafe für den Angeklagten gefordert: lebenslange Haft wegen Mordes in 15 Fällen, die Feststellung der besonderen Schwere der Schuld sowie Sicherungsverwahrung im Anschluss an die Haftstrafe. Zudem beantragte Ankläger Philipp Meyhöfer ein lebenslanges Berufsverbot für den promovierten Mediziner.
Staatsanwaltschaft sieht alle Vorwürfe bestätigt
Aus Sicht des Staatsanwalts haben sich alle Vorwürfe der Anklage bestätigt. Demnach hat der deutsche Arzt von September 2021 bis Juli 2024 zwölf Frauen und drei Männern jeweils ein tödliches Gemisch verschiedener Medikamente verabreicht. Mehrmals habe er Feuer gelegt, um Spuren zu vertuschen. Als jüngstes Opfer führt die Anklage eine 25-Jährige auf, als ältestes eine 94 Jahre alte Frau. Alle waren schwerstkrank, ihr Tod stand aber nicht unmittelbar bevor.
Geständnis nach monatelangem Schweigen
Der Arzt hatte nach monatelangem Schweigen überraschend am 25. Juni gestanden, zwölf schwer kranke Patientinnen und Patienten bei Hausbesuchen getötet zu haben. Er habe sich eingeredet, das Richtige zu tun und Patienten „Leid und Siechtum“ zu ersparen, hieß es in seiner Erklärung. Die Verteidigung wird nun voraussichtlich die Glaubwürdigkeit des Geständnisses und die Beweislage hinterfragen. Der Prozess begann im Oktober 2023 und hat bereits zahlreiche Gutachten und Zeugenaussagen umfasst.
Bedeutung des Urteils für die Palliativmedizin
Der Fall hat bundesweit Diskussionen über die Grenzen der Palliativmedizin und die rechtlichen Rahmenbedingungen ausgelöst. Sollte der Angeklagte verurteilt werden, wäre dies einer der schwersten Fälle von Patiententötungen in Deutschland. Die Sicherungsverwahrung würde bedeuten, dass der Arzt auch nach Verbüßung der Haftstrafe nicht in Freiheit käme, wenn von ihm weiterhin Gefahr ausgeht. Ein Berufsverbot würde ihn zudem dauerhaft von der Ausübung seines Berufs ausschließen.



