Ein Pfleger soll Bewohnern eines Pflegeheims im Wetteraukreis ohne medizinischen Grund Insulin verabreicht haben. Die Staatsanwaltschaft Frankfurt am Main hat nun Anklage gegen den heute 38-jährigen Mann erhoben. Der Vorwurf lautet auf versuchten Mord, versuchten Totschlag und gefährliche Körperverletzung.
Sechs Taten zwischen Juli und September 2025
Laut Staatsanwaltschaft soll der deutsche Staatsangehörige aus dem Wetteraukreis zwischen dem 23. Juli und dem 19. September 2025 insgesamt sechs Taten begangen haben. Betroffen waren vier Heimbewohnerinnen im Alter von 83 bis 86 Jahren sowie ein 88-jähriger Heimbewohner. Der Angeschuldigte soll ihnen jeweils ohne medizinische Indikation Insulin verabreicht haben, wodurch ihr Blutzuckerspiegel gefährlich absank. Für gesunde Menschen kann Insulin lebensbedrohlich sein.
In vier Fällen selbst den Notruf gewählt
In vier Fällen soll der Pfleger nach der Insulingabe selbst den Notruf gewählt haben. Da die Betroffenen dadurch ärztlich versorgt werden konnten, wirft ihm die Staatsanwaltschaft in diesen Fällen gefährliche Körperverletzung vor. Anders sieht es in zwei weiteren Fällen aus: Hier soll der Mann keine Rettungsmaßnahmen eingeleitet haben. Deshalb werden ihm neben der gefährlichen Körperverletzung auch zwei versuchte Tötungsdelikte vorgeworfen.
Verdacht auf Heimtückemord bei dementer Bewohnerin
In einem der Fälle besteht nach Angaben der Staatsanwaltschaft der Verdacht des Heimtückemordes. Die damals 84-jährige Geschädigte soll aufgrund einer Demenzerkrankung bei der Tat arg- und wehrlos gewesen sein. Der Angeschuldigte soll diesen Umstand bewusst ausgenutzt haben. Der 38-Jährige sitzt seit dem 21. September 2025 in Untersuchungshaft. Nun muss das Landgericht Frankfurt am Main entscheiden, ob das Hauptverfahren eröffnet wird.



