Vor dem Berliner Landgericht hat ein spektakuläres Verfahren zur Einziehung von 58 Immobilien begonnen, die von Ermittlern einem arabischstämmigen Clan zugerechnet werden. Die Staatsanwaltschaft geht in dem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren davon aus, dass die Objekte mit Geld aus rechtswidrigen Taten finanziert wurden. Ein Anwalt der Hauptbeschuldigten widerspricht und verweist auf legale Einkünfte.
Hintergrund des Verfahrens
Die 58 Immobilien befinden sich in den Berliner Bezirken Neukölln und Mitte sowie im Landkreis Teltow-Fläming. Sie wurden bereits 2018 im Rahmen einer großangelegten Aktion sichergestellt. Das Verfahren richtet sich gegen eine 45-jährige Frau, die im Libanon lebt, eine 42-Jährige mit Wohnsitz in Berlin sowie mehrere Gesellschaften. Die Staatsanwaltschaft wirft vor, dass die Immobilien mit Geld aus Straftaten finanziert wurden, die nicht länger als 30 Jahre zurückliegen.
Ursprünglich hatte das Landgericht die Einziehung ohne mündliche Verhandlung per Beschluss angeordnet. Das Berliner Kamgericht hob diese Entscheidung jedoch auf Beschwerde der Betroffenen auf, sodass es nun zu einer Hauptverhandlung kommt.
Aussagen der Verteidigung
Zu Prozessbeginn waren die beiden angeklagten Frauen nicht persönlich erschienen. Ein Anwalt der 45-Jährigen erklärte, die Finanzierung der Immobilien sei aus legalen Einkünften erfolgt. So habe die Frau bereits vor Jahren in Beirut eine Immobilie für 850.000 US-Dollar verkauft und das Geld investiert. Zudem habe ihr Ehemann als Makler und Vermittler ein hervorragendes Einkommen erzielt. Der Anwalt betonte: „Die Finanzierung ist vollständig legal und nachweisbar.“
Ermittlungen seit über zehn Jahren
Die Staatsanwaltschaft ermittelt bereits seit mehr als zehn Jahren zum Kauf von Immobilien im Zusammenhang mit dem Clan. Zunächst richtete sich ein Verfahren wegen Geldwäscheverdachts gegen „Beschuldigte aus dem Umfeld einer sogenannten Berliner Großfamilie“. Die strafrechtlichen Ermittlungen wurden jedoch 2021 eingestellt, weil die Beweise für eine Anklage wegen Geldwäsche nicht ausreichten. Parallel dazu beantragte die Staatsanwaltschaft die Einziehung der Immobilien im selbstständigen Einziehungsverfahren, das auch ohne strafrechtliche Verurteilung möglich ist.
Für das aktuelle Verfahren sind bislang 30 Prozesstage bis März 2027 geplant. Das Landgericht muss nun prüfen, ob die Immobilien tatsächlich aus Straftaten stammen. Der Begriff Clankriminalität ist umstritten, weil er nach Ansicht von Kritikern Menschen mit Migrationshintergrund allein aufgrund ihrer Familienzugehörigkeit und Herkunft stigmatisiert und diskriminiert.



