Prozess um Messerattacke im Ulmer MediaMarkt: Angeklagter gesteht versuchten Mord
Prozess um Messerattacke im Ulmer MediaMarkt: Geständnis

Geständnis vor Gericht: Mahmud I. räumt Tötungsabsicht ein

Am Landgericht Ulm hat der 30-jährige Eritreer Mahmud I. die Vorwürfe des versuchten Mordes vollumfänglich eingeräumt. Der Angeklagte gestand am Dienstag, am 14. Januar 2026 in einem MediaMarkt in Ulm mit einem 20 Zentimeter langen Küchenmesser auf einen Verkäufer eingestochen zu haben. Sein Verteidiger erklärte: „Mein Mandant stellt die Mordmerkmale nicht in Abrede. Er schämt sich für die Tat, sie ist unentschuldbar.“

Tathergang: 15 Stiche auf drei Opfer

Laut Anklage näherte sich Mahmud I. dem Verkäufer Samuel L. (25) von hinten und stach ihm zunächst in die rechte Flanke. Dann folgten Stiche in die Schläfe, zweimal in den Bauch und erneut in den Kopf. Als der Verkäufer zu Boden ging und die Hände schützend vors Gesicht hielt, stach der Täter auf zwei weitere Kollegen ein und verletzte auch sie.

Staatsanwalt Rainer Rackel schilderte detailliert: „Nun wandte sich der Angeklagte wieder Samuel L. zu, bohrte ihm das Messer zweimal in den Kopf. Weil die Spitze inzwischen verbogen war, konnte er das Messer nicht mehr tief in den Kopf rammen.“ Insgesamt versuchte Mahmud I. achtmal, das Messer tief in den Körper des 25-Jährigen zu treiben. Der Staatsanwalt ergänzte: „Der Angeklagte dachte, sein Opfer werde bald verbluten, und flüchtete.“

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Motiv: Wut auf Mobilfunkverkäufer

Warum es ausgerechnet einen MediaMarkt-Mitarbeiter traf, erklärte der Staatsanwalt: „Der Angeklagte hatte mit Mobilfunkverkäufern schlechte Erfahrungen gemacht. Es war ihm gleichgültig, an welchem Verkäufer er seine Wut abreagiert.“

Vorgeschichte: Bereits wegen Gewaltdelikt vorbestraft

Der Flüchtling, der seit 2017 in Deutschland lebt, war bereits einschlägig vorbestraft. Erst im Dezember 2025 hatte er eine dreieinhalbjährige Haftstrafe wegen gefährlicher Körperverletzung abgesessen. In seiner Asylunterkunft in Neu-Ulm hatte er mit einer zerbrochenen Glasflasche auf einen Mitbewohner (21) eingestochen.

Opfer schwer verletzt – Polizei stoppt Täter mit Schüssen

Verkäufer Samuel L. erlitt lebensgefährliche Verletzungen. Er musste mehrfach reanimiert und notoperiert werden und lag zwölf Tage im künstlichen Koma. Nach der Tat flüchtete Mahmud I. auf die Straße, wo er von zwei Polizisten niedergeschossen wurde. Ein Schuss traf den Täter.

Urteil am 12. August erwartet

Das Landgericht Ulm will sein Urteil am 12. August 2026 verkünden. Dem Angeklagten droht eine lebenslange Freiheitsstrafe mit anschließender Sicherungsverwahrung. Die Kammer sieht die Mordmerkmale der Heimtücke und der niedrigen Beweggründe als erfüllt an.

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