Raser nach tödlichem Unfall in Berlin zu Bewährungsstrafe verurteilt
Raser nach tödlichem Unfall zu Bewährung verurteilt

Rund zwei Jahre nach dem tragischen Unfalltod eines 67-jährigen Fußgängers in Berlin-Neukölln ist der verantwortliche Raser zu einer Bewährungsstrafe verurteilt worden. Das Amtsgericht Tiergarten sprach den 28-jährigen Angeklagten der fahrlässigen Tötung, der fahrlässigen Gefährdung des Straßenverkehrs sowie der Unfallflucht schuldig. Die Strafe lautet auf ein Jahr und zehn Monate Haft auf Bewährung. Zudem verhängte das Gericht eine Führerscheinsperre von zweieinhalb Jahren.

Urteil: „Die Tat macht fassungslos“

Der Vorsitzende Richter betonte, dass der Unfall bei Einhaltung der erlaubten Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h vermeidbar gewesen wäre. Die Tat mache fassungslos, so der Richter. Der 28-jährige Arbeitslose war am späten Abend des 26. Juni 2024 mit einem gemieteten PS-starken AMG-Sportcoupé unterwegs. Laut Anklage war er auf der Hermannstraße mit bis zu 98 km/h unterwegs, deutlich über dem erlaubten Tempo.

Unfallhergang und Folgen

An einer Kreuzung kam es zu einem frontalen und ungebremsten Zusammenstoß mit einem von links kommenden Fußgänger, der die Straße überqueren wollte. Der 67-Jährige wurde mehrere Meter durch die Luft geschleudert und starb noch am Unfallort. Zunächst hielt der Angeklagte an, stieg dann jedoch in das Auto eines anderen Mannes. Etwa eineinhalb Stunden später stellte er sich der Polizei und gab an, der Unfallfahrer zu sein.

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Einlassung des Angeklagten

Der Angeklagte legte ein Geständnis ab und gab an, „Fehler gemacht“ zu haben. Er bereue sein Verhalten zutiefst. Zum Unfallzeitpunkt sei er auf dem Weg zu seiner schwangeren Freundin gewesen. Aufgrund einer Kolonnenbildung durch türkische Fußballfans sei er rechts vorbeigefahren und habe Gas gegeben. Als er den Fußgänger sah, habe er eine Vollbremsung eingeleitet. Nach dem Zusammenstoß sei er wie im Schockzustand gewesen und in das Auto eines Bekannten gestiegen.

Zeugenaussagen und Urteil

Mehrere Zeugen berichteten jedoch von Raserei, Motorheulen und aggressivem Verhalten des Unfallfahrers. Einer der Zeugen filmte die Szene nach dem Crash, woraufhin der Angeklagte auf ihn zukam und ihn anschrie: „Hör auf zu filmen, du kleiner Bastard!“ Das Gericht folgte mit dem Urteil dem Antrag des Staatsanwalts. Der Verteidiger hatte ebenfalls auf eine Bewährungsstrafe plädiert, jedoch ohne konkreten Antrag. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

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