Jahrelange Funkstille bei Behörden: SED-Opfer in Berlin berichten von Ignoranz
Der Berliner Beauftragte zur Aufarbeitung der SED-Diktatur, Frank Ebert, muss sich zunehmend mit Beschwerden politisch verfolgter DDR-Bürger befassen, die von den Hauptstadtbehörden teils jahrelang ignoriert oder falsch beraten werden. In seinem neuen, 102-seitigen Tätigkeitsbericht, den er an diesem Donnerstag dem Regierenden Bürgermeister Kai Wegner (CDU) übergibt, wird eine alarmierende Bilanz gezogen: Besonders viele Probleme gab es im Jahr 2025 bei Anträgen auf Ausgleichsleistungen für berufliche Verfolgung. „Dafür sind die Sozialämter der Berliner Bezirke zuständig. Bei diesen erhielten Betroffene allerdings immer wieder fehlerhafte Auskünfte“, heißt es in dem Bericht.
Keine Rückmeldung aus dem Lageso: Anträge bleiben unbeantwortet
Auch Opfer rechtsstaatswidriger Strafverfolgung erhalten beim Antrag auf besondere Zuwendungen dem Bericht zufolge teilweise über Jahre keine Rückmeldung aus dem Landesamt für Gesundheit und Soziales (Lageso), das für die finale Bearbeitung zuständig ist. Ein konkretes Beispiel: Eine Frau beantragte im September 2024 beim Lageso Opferrente für ihren 94-jährigen Vater. Doch selbst ein Jahr später hatte sie weder einen Bescheid erhalten noch einen Ansprechpartner im Amt erreicht. Dies sei kein Einzelfall, betont der Bericht: „Auch auf Anträge auf Anerkennung verfolgungsbedingter Gesundheitsschäden erhalten Betroffene teils über Jahre – selbst bei Nachfragen – keine Reaktion.“
Bundesgesetz verbessert Leistungen, aber Umsetzung stockt
Ein neues Bundesgesetz hatte die Leistungen für politisch Verfolgte des SED-Regimes in der DDR teils erheblich erhöht und ermöglicht mehr Menschen den Zugang zu diesen Leistungen. Es vereinfacht zudem die Anerkennung gesundheitlicher Folgeschäden. Das Lageso informiert auf seiner Website über die Leistungen und das Antragsverfahren. Trotz dieser Verbesserungen zeigt der Bericht, dass die praktische Umsetzung in den Behörden massiv hapert.
Lücke im Gesetz: Opfer von Zwangsdoping und „Asozialität“ bleiben außen vor
Der Beauftragte bemängelt zudem, dass das Gesetz weiterhin nicht alle Opfergruppen berücksichtigt. So werden Opfer von Zwangsdoping in der DDR nicht entschädigt, obwohl diese teils massive körperliche Schäden erlitten haben. Als Beispiel wird eine ehemalige Ruderin des SC Dynamo Berlin angeführt, die ab dem Alter von 12 Jahren ohne Aufklärung zu einem medizinischen Versuchsobjekt degradiert wurde. An einer Kinder- und Jugendsportschule musste sie jahrelang Hormonpräparate und Steroide einnehmen. Ausstiegsversuche scheiterten – ihr wurde angedroht, dass sie ihren Ausbildungsplatz und ihre Wohnung verlieren würde. Weiterhin hieß es, die Gesetzesänderungen nützten auch denjenigen nicht, die in der DDR wegen „Asozialität“ nach dem Strafgesetzbuch verurteilt wurden (§ 249 StGB der DDR). Der Bericht wird zudem in der Plenarsitzung des Abgeordnetenhauses thematisiert.



