Berlin – Aggressiv, gestört, gefährlich: Die Zahl der gewalttätigen Kinder und Jugendlichen steigt seit Jahren in Deutschland. Wie die gefährliche Entwicklung bekämpft werden soll, darüber liegen SPD und Union allerdings komplett überkreuz. Vorschläge soll der Regierung eine Studie liefern. Das haben SPD und Union im Koalitionsvertrag vereinbart. Nur: Passiert ist seither nichts.
Jeder dritte junge Tatverdächtige ein Ausländer
Die heikle Frage: Sollen straffällige Kinder schon mit zwölf Jahren vor Gericht? Die Strafmündigkeit liegt in Deutschland bei 14 Jahren. Aber: Im Jahr 2025 fielen bundesweit 14.200 jüngere Kinder als tatverdächtige Gewalttäter auf. Allein in Berlin verübten Kinder im vergangenen Jahr 69 Messerattacken und zehn ganz junge Schützen drohten mit einer Schusswaffe oder feuerten sie sogar ab. Von den insgesamt 5148 Berliner Tätern im Kindesalter waren 1755 Ausländer und 162 geflüchtete Zuwanderer. Bundesweit waren von den insgesamt 88.650 Kindern, die unter Tatverdacht gerieten (auch wegen Diebstahl etc.) 27.436 keine Deutschen – fast jedes dritte.
Die Innenminister der Länder haben die Frage bei ihrer dreitägigen Konferenz in Hamburg ab Mittwoch auf dem Tisch – als Tagesordnungspunkt 36. Der Vorstoß kommt aus Baden-Württemberg. Die Fronten sind klar: CDU-Vertreter JA, SPD-Minister NEIN. Sprich 9:7. Dabei ist Einstimmigkeit Pflicht. Es droht weiter Stillstand.
„Erziehungsmaßnahmen ab 12 Jahren“
Tamara Zieschang (55), Innenministerin in Sachsen-Anhalt, fordert: „Der Anstieg der Kriminalität bei Kindern unter 14 Jahren ist besorgniserregend. Die geltende Strafmündigkeitsgrenze sollte wissenschaftlich überprüft werden.“ Ihr Brandenburger Kollege Jan Redmann (46, CDU) sagt zu BILD: „Ich möchte, dass erzieherische Maßnahmen auch schon ab 12 Jahren verhängt werden können. Wir müssen frühzeitiger verhindern, dass junge Menschen auf die schiefe Bahn geraten – das sind wir den Opfern schuldig.“
Auf der SPD-Seite herrscht Skepsis. Daniela Behrens (58) aus Niedersachsen: „Es gibt einen breiten Konsens in der Wissenschaft, dass das bloße Bestrafen in einem jüngeren Alter nicht zielführend ist. Stattdessen müssen vor allem erzieherische Maßnahmen durch Jugendhilfe, Jugendämter, Schulen und andere Netzwerkpartner greifen.“ Berlins Innensenatorin Iris Spranger (SPD, 63) ist überzeugt: „Die sind zu jung und noch nicht reif.“
Mit den Eltern vor Gericht
Derselbe Riss geht durch die Koalition im Bundestag. „Wir sollten als Staat konsequenter handeln“, fordert der CSU-Abgeordnete Christian Moser (36). Seine Partei will ein sogenanntes „Verantwortungsverfahren“ einführen. Bedeutet: Die Strafmündigkeit nicht senken, es soll aber ein Verfahren vor Gericht eingeführt werden, an dem auch die Eltern teilnehmen. Ein Richter könnte einem straffälligen unter 14-Jährigen Auflagen machen.
Auch dagegen gibt es Widerstand von der SPD. Die Abgeordnete Carmen Wegge (36), die mit Moser zusammen als Berichterstatterin für das Thema zuständig ist, sagt: „Auch wenn das Verfahren formal nicht als Strafverfahren bezeichnet wird, übernimmt es zentrale Elemente. Damit würde eine strafrechtsnahe Verantwortlichkeit eingeführt, ohne dass die erforderliche Reife vorliegt.“



