Das Amtsgericht Karlsruhe hat den von der Staatsanwaltschaft beantragten Haftbefehl gegen einen 36-jährigen Tatverdächtigen abgelehnt, der im Zusammenhang mit dem lebensgefährlichen Sturz eines 26-jährigen Sicherheitsmitarbeiters aus einem fahrenden Regionalzug steht. Grund seien Zweifel am konkreten Tatablauf, die durch ein Überwachungsvideo der Bahn aufkamen, teilte das Gericht mit.
Hintergrund des Vorfalls
Der Vorfall ereignete sich im Bereich des Bahnhofs Ettlingen-Bruchhausen unweit von Karlsruhe. Der Sicherheitsmitarbeiter war nach einer eskalierten Ticketkontrolle aus dem mit rund 120 km/h fahrenden Zug gestürzt und dabei lebensgefährlich verletzt worden. Nach bisherigen Ermittlungen der Staatsanwaltschaft soll der 36-Jährige den Mitarbeiter geschlagen und getreten haben. Während des Gerangels gab die Zugtür nach, und der Bahnmitarbeiter fiel durch einen Spalt aus dem fahrenden Zug.
Rolle des Überwachungsvideos
Der Haftrichter hatte das Überwachungsvideo kurz nach der Anhörung des Beschuldigten gesichtet. Die Aufnahmen hätten Zweifel am konkreten Ablauf des Geschehens ergeben, so das Amtsgericht. Welche konkreten Erkenntnisse sich daraus ableiten ließen, ließ das Gericht offen. Der Ablauf der Tat sei weiterhin Gegenstand intensiver Ermittlungen, über deren Stand nur die Ermittlungsbehörden Auskunft geben könnten.
Gründe für die Ablehnung des Haftbefehls
Nach Einschätzung des Haftrichters fehlte damit der für einen Haftbefehl notwendige dringende Tatverdacht. Zudem habe sich herausgestellt, dass der Beschuldigte entgegen den Angaben im Haftbefehlsantrag einen festen Wohnsitz habe, familiär gebunden sei und einer Vollzeitbeschäftigung nachgehe. Damit habe auch kein ausreichender Haftgrund wie Fluchtgefahr vorgelegen.
Weiteres Vorgehen
Der Tatverdächtige war nach dem Angriff zunächst festgenommen worden. Die Staatsanwaltschaft hatte Untersuchungshaft wegen Körperverletzung beantragt. Das Amtsgericht lehnte den Antrag jedoch ab. Die Ermittlungen zu dem Vorfall dauern an.



