Supreme Court stärkt Bayer im Glyphosat-Streit – Aktie steigt um 17 Prozent
Supreme Court stärkt Bayer im Glyphosat-Streit

Der US-Supreme Court hat am Donnerstag ein wegweisendes Urteil im milliardenschweren Rechtsstreit um das Unkrautvernichtungsmittel Roundup gefällt. Das höchste Gericht der USA entschied, dass der Bayer-Konzern nicht verpflichtet war, auf den Verpackungen von Roundup vor einer Krebsgefahr zu warnen. Grundlage ist die Einstufung der US-Umweltbehörde EPA, die Glyphosat bei vorschriftsmäßiger Anwendung nicht als krebserregend betrachtet. Da es sich um eine Bundesbehörde handelt, gilt diese Regelung für alle Bundesstaaten.

Befreiungsschlag für Bayer – Aktie schießt in die Höhe

Für den deutschen Pharma- und Agrarkonzern Bayer ist das Urteil ein Befreiungsschlag. Der Aktienkurs kletterte nach der Entscheidung um mehr als 17 Prozent nach oben – der größte Tagesgewinn seit 23 Jahren. Bayer hatte den US-Agrarkonzern Monsanto 2018 für 63 Milliarden US-Dollar übernommen und damit auch die enormen Klagerisiken geerbt. Seit der Übernahme hatte der Aktienkurs fast zwei Drittel seines Werts verloren. Allein im vergangenen Jahr verzeichnete Bayer aufgrund der Rechtsfälle einen Verlust von 3,6 Milliarden Euro. Die hohen Prozesskosten kosteten auch den damaligen Konzernchef Werner Baumann den Posten; 2023 übernahm Bill Anderson die Führung.

Insgesamt liegen derzeit rund 67.000 Glyphosat-Klagen gegen Bayer vor. Der Konzern will diese über einen außergerichtlichen Vergleich beilegen, für den er 7,25 Milliarden Dollar bereitgestellt hat. Auch nach dem Supreme-Court-Urteil soll dieser Vergleich weiter vorangetrieben werden.

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Der Fall John Durnell – Ein Grundsatzurteil

Konkret ging es vor dem Supreme Court um die Klage von John Durnell, die ursprünglich im Oktober 2023 in St. Louis verhandelt wurde. Die Geschworenen waren damals zu dem Schluss gekommen, dass Bayer zu einer Krebswarnung auf Roundup verpflichtet gewesen sei, und sprachen dem Kläger 1,25 Millionen US-Dollar zu. Der Oberste Gerichtshof kippte dieses Urteil nun. „Dieses Urteil bringt längst überfällige Gerechtigkeit und Klarheit, die viel früher nötig gewesen wäre“, sagte Bayer-Chef Bill Anderson. Die Rechtsstreitigkeiten seien eine große finanzielle Belastung für das Unternehmen gewesen und hätten das öffentliche Vertrauen beschädigt. „Dieses Urteil ist gut für die Landwirte in den USA, die weltweit dazu beitragen, die Ernährung sicherzustellen. Es sorgt für die regulatorische Klarheit, die innovative Unternehmen wie wir brauchen, um Produkte für die Agrarbranche herzustellen, mit denen bezahlbare Lebensmittel produziert werden.“

Studienlage uneindeutig – WHO vs. EPA

In den Klagen ging es grundsätzlich um die Frage, ob Glyphosat Krebs verursacht und ob Bayer bzw. Monsanto davor hätten warnen müssen. Die Studienlage ist nicht eindeutig. Bayer berief sich stets auf die EPA-Einschätzung, wonach das Mittel bei bestimmungsgemäßer Verwendung nicht krebserregend sei. Die Kläger argumentierten dagegen mit der Einstufung der Weltgesundheitsorganisation (WHO) aus dem Jahr 2015, die Glyphosat als „wahrscheinlich krebserregend für Menschen“ einstufte. Viele Geschworenengerichte hatten Klägern oft Millionensummen zugesprochen, und Berufungsgerichte hatten diese Urteile bestätigt.

Trump und Kennedy Junior auf Bayers Seite

Bayer konnte zuletzt auch auf die Unterstützung der US-Regierung zählen. US-Präsident Donald Trump hatte im Februar eine Executive Order veröffentlicht, um die heimische Glyphosat-Produktion sicherzustellen. Trump stufte Glyphosat als relevant für die nationale Sicherheit der USA ein, da der Unkrautvernichter entscheidend für die Ernteproduktivität sei. Bayer hatte zuvor öffentlich gedroht, die Produktion in den USA einzustellen, falls keine Rechtssicherheit geschaffen werde. Auch Gesundheitsminister Robert F. Kennedy Junior zeigte sich zuletzt unkritisch gegenüber Bayer und Roundup – obwohl er vor wenigen Jahren als Rechtsanwalt noch Kläger gegen Roundup unterstützt hatte.

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Weitere Altlasten aus der Monsanto-Übernahme

Die Glyphosat-Klagen sind nicht die einzigen rechtlichen Altlasten, die Bayer mit der Monsanto-Übernahme geerbt hat. Auch wegen der Chemikalie PCB, die in vielen öffentlichen Gebäuden verbaut wurde und bereits 1979 von der EPA verboten wurde, laufen Klagen gegen Bayer. In mehreren Fällen hat sich Bayer auf außergerichtliche Zahlungen geeinigt. Zudem gehört das Entlaubungsmittel Agent Orange, das im Vietnam-Krieg zum Einsatz kam, zur unrühmlichen Unternehmensgeschichte Monsantos. Auch dort hatten Veteranen geklagt und Millionen Dollar Schadensersatz erhalten.