Im Prozess um die tödlichen Schüsse vor einem Imbiss in Berlin-Lichtenberg hat der Angeklagte Kyoroghli M. die Tat eingeräumt. Der 32-Jährige gab vor Gericht zu, am 14. November 2025 einen 29-jährigen Mann erschossen zu haben. Er habe sich bedroht gefühlt und in Notwehr gehandelt, erklärte er. Das Opfer habe zuerst auf ihn geschossen.
Was geschah am Tatort?
Die Tat ereignete sich gegen 22:30 Uhr in der Franz-Jacob-Straße im Ortsteil Fennpfuhl. Nach Angaben der Staatsanwaltschaft waren zwei Gruppen aneinandergeraten. Der Streit eskalierte, als Schüsse fielen. Der 29-Jährige erlag noch am Ort seinen Verletzungen. Ein weiterer 33-jähriger Mann wurde schwer verletzt ins Krankenhaus gebracht. Die Polizei sicherte am Tatort zahlreiche Spuren, darunter mehrere Patronenhülsen.
Die Aussagen des Angeklagten
Kyoroghli M. schilderte vor der Strafkammer, dass das spätere Opfer plötzlich eine Waffe gezogen und auf ihn gefeuert habe. „Ich hatte Angst, überfallen zu werden“, sagte er. Er habe daraufhin seine eigene Waffe gezogen und zurückgeschossen. Sein Anwalt betonte, dass der Mandant sich in einer ausweglosen Situation befunden habe. Die Staatsanwaltschaft wirft dem Angeklagten hingegen Totschlag vor. Sie geht davon aus, dass er den Streit provoziert und dann ohne Not geschossen habe.
Ermittlungen und Beweise
Die Ermittler haben am Tatort insgesamt sechs Patronenhülsen gefunden. Zwei davon stammen nach ersten ballistischen Gutachten aus der Waffe des Angeklagten, vier aus der des Opfers. Dies könnte die Notwehrthese stützen. Allerdings ist unklar, in welcher Reihenfolge die Schüsse fielen. Die Obduktion ergab, dass der 29-Jährige von zwei Kugeln getroffen wurde, eine davon tödlich. Der Prozess wird fortgesetzt. Weitere Zeugen sollen gehört werden, darunter auch der verletzte 33-Jährige.
Rechtliche Einordnung
Notwehr ist im deutschen Strafrecht als Rechtfertigungsgrund anerkannt. Wer sich gegen einen gegenwärtigen rechtswidrigen Angriff verteidigt, handelt nicht schuldhaft. Allerdings muss die Verteidigung erforderlich und verhältnismäßig sein. Die genauen Umstände des Streits und die Frage, wer den ersten Schuss abgab, werden für das Urteil entscheidend sein. Das Gericht muss klären, ob der Angeklagte tatsächlich in einer Notwehrlage handelte oder ob er den Angriff provozierte.
Ausblick auf den Prozess
Der Prozess findet vor der 12. Großen Strafkammer des Landgerichts Berlin statt. Ein Urteil wird in den kommenden Wochen erwartet. Sollte der Angeklagte wegen Totschlags verurteilt werden, droht ihm eine Freiheitsstrafe von mindestens fünf Jahren. Bei einer Verurteilung wegen Mordes wäre eine lebenslange Haft möglich. Die Verteidigung plädiert auf Freispruch aus Notwehr.



