Eine noch als Mann verurteilte Gefangene hat während ihrer Haft in Thüringen offiziell ihr Geschlecht geändert und ist deshalb nun ins Frauengefängnis nach Chemnitz verlegt worden. Eine solche Verlegung habe es in Thüringen zuvor noch nicht gegeben, hieß es aus dem Thüringer Justizministerium.
Dass die Person nun tatsächlich in ein Frauengefängnis verlegt wurde, sei aufgrund einer einstweiligen Anordnung der Strafvollstreckungskammer des Landgerichts Erfurt erfolgt, so das Ministerium. Die Änderung des offiziellen Geschlechtseintrags im Personenstandsregister der Gefangenen sei durch das sogenannte Selbstbestimmungsgesetz möglich gewesen.
Hintergrund: Verurteilung wegen sexuellen Missbrauchs
Die nun in die JVA Chemnitz verlegte Person ist nach Informationen des MDR wegen sexuellen Missbrauchs von Kindern zu einer mehrjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieser Fall wirft Fragen zum Schutz von Mitgefangenen auf und zeigt die praktischen Probleme des Selbstbestimmungsgesetzes im Justizvollzug.
Forderung: Gesetz soll nachgebessert werden
Thüringens Justizministerin Beate Meißner (CDU) reagierte auf den Fall mit der Forderung, dass die Selbstbestimmung in Bezug auf den Geschlechtseintrag nachgeschärft werden müsse. „Gerade im Justizvollzug zeigen sich die praktischen Probleme des Gesetzes. Hier geht es um den Schutz von Mitgefangenen und um die Glaubwürdigkeit des Rechtsstaats“, so Meißner.
Künftig sollen Einwohnermeldeämter offensichtliche Missbrauchsfälle bei der Änderung des Geschlechtseintrags prüfen und entsprechende Anträge gegebenenfalls ablehnen können.
Fall erinnert an Neonazi Marla Svenja Liebich
Zuletzt sorgte in diesem Kontext der Fall von Neonazi Marla Svenja Liebich für Schlagzeilen. Obwohl Liebich offiziell als Frau gilt, soll sie ihre Haftstrafe in einem Gefängnis für Männer verbüßen. Nach ihrer Auslieferung von Tschechien nach Deutschland war Liebich zunächst in das Frauengefängnis in Chemnitz gebracht worden. Noch am selben Tag sei sie in die Justizvollzugsanstalt Zeithain im Landkreis Meißen verlegt worden.
2023 war die Rechtsextremistin – damals noch als Mann mit dem Vornamen Sven – wegen Volksverhetzung, übler Nachrede und Beleidigung zu einer Strafe von anderthalb Jahren Gefängnis ohne Bewährung verurteilt worden.
Der aktuelle Fall in Thüringen zeigt die Herausforderungen des Selbstbestimmungsgesetzes im Strafvollzug auf. Die Debatte über notwendige Anpassungen des Gesetzes wird durch solche Fälle weiter angeheizt.



