Ein 27-jähriger Mann, der einen Bahn-Mitarbeiter lebensgefährlich verletzt hatte, muss trotz einer Bewährungsstrafe nicht in Untersuchungshaft. Das Amtsgericht München lehnte einen entsprechenden Antrag der Staatsanwaltschaft ab. Der Vorfall hatte sich im Dezember 2023 am Münchner Hauptbahnhof ereignet.
Hintergrund der Tat
Der Angeklagte hatte damals einen 52-jährigen Bahn-Mitarbeiter mit einem Faustschlag ins Gesicht attackiert, sodass dieser rückwärts stürzte und mit dem Kopf auf dem Bahnsteig aufschlug. Der Mitarbeiter erlitt schwere Kopfverletzungen und schwebte zeitweise in Lebensgefahr. Er liegt bis heute im Krankenhaus und ist weiterhin nicht arbeitsfähig.
Urteil und Haftfrage
Das Gericht verurteilte den Täter im Februar 2024 wegen gefährlicher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von zwei Jahren und neun Monaten auf Bewährung. Zudem ordnete es die Unterbringung in einer Entziehungsanstalt an. Die Staatsanwaltschaft forderte jedoch die Untersuchungshaft, da Fluchtgefahr bestehe – der Verurteilte habe keinen festen Wohnsitz und sei bereits mehrfach vorbestraft. Das Gericht lehnte dies ab mit der Begründung, der Mann habe sich bislang an die Auflagen gehalten und sei zur Therapie bereit.
Reaktionen und Folgen
Der Bahn-Mitarbeiter leidet noch immer unter den Folgen der Tat. „Ich kann mich kaum erinnern, was passiert ist. Die Ärzte sagen, es wird dauern“, so das Opfer in einer Stellungnahme. Die Gewerkschaft EVG kritisierte die Entscheidung scharf: „Hier wird ein lebensgefährlicher Angriff auf einen Beschäftigten im öffentlichen Dienst nicht ernst genug genommen.“ Die Staatsanwaltschaft prüft nun eine Beschwerde gegen die Ablehnung der U-Haft.



