Tödlicher Hundeangriff: Vierjähriges Mädchen in Sachsen-Anhalt wird obduziert
Vierjährige nach Hundeangriff wird obduziert

Die Obduktion des vierjährigen Mädchens, das am Mittwochnachmittag in Drosa (Sachsen-Anhalt) von einem American Staffordshire Terrier angegriffen und getötet wurde, soll heute in Halle stattfinden. Das bestätigte eine Polizeisprecherin der Deutschen Presse-Agentur (dpa). Das Kind war nach Ermittlerangaben beim Spielen von dem zur Familie gehörenden Hund mehrfach gebissen worden. Mehrere Personen versuchten vergeblich, das Tier von dem Mädchen zu trennen; für das Kind kam jede Hilfe zu spät.

Ermittlungen gegen Mutter und Bekannten

Die Staatsanwaltschaft Dessau-Roßlau und die Polizei haben die Ermittlungen aufgenommen. Der 32-jährigen Mutter und einem 30-jährigen Bekannten der Familie wird fahrlässige Tötung vorgeworfen. Der Vorfall ereignete sich in der Ortschaft Drosa, die zur Gemeinde Osternienburger Land gehört. Das Innenministerium von Sachsen-Anhalt kündigte an, den Vorfall „umfassend prüfen und auswerten“ zu wollen.

Hund in Tierheim gebracht

Der American Staffordshire Terrier wurde nach dem Angriff in die Tierpension Staßfurt gebracht, wie eine Sprecherin des Ordnungsamtes Osternienburger Land mitteilte. Wie weiter mit dem Hund verfahren wird, hänge von den polizeilichen Ermittlungen ab. In Sachsen-Anhalt gilt diese Rasse nach dem Hundegesetz als gefährlich (Kategorie 1).

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Uneinheitliche Regelungen für gefährliche Hunde

Bundesweit gibt es keine einheitliche Regelung zur Haltung von Kampfhunden oder als gefährlich eingestuften Tieren. Jedes Bundesland führt eigene Listen mit Rassen, die als gefährlich gelten. Für diese Tiere gelten Sonderregeln wie Genehmigungspflicht, Leinen- und Maulkorbzwang oder eine Versicherungspflicht. Fast alle Länder verlangen zudem einen Sachkundenachweis der Halter und einen Wesenstest für die Tiere. In Sachsen-Anhalt gibt es bislang keinen allgemeinen Hundeführerschein.

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