Berlins Regierender Bürgermeister Kai Wegner (CDU) hat sich fassungslos über die Entscheidung der Berliner Justiz gezeigt, den Terrorverdächtigen Abdul Ballout nach einer Verurteilung auf freien Fuß zu setzen. „Mir fehlen da schon die Worte“, sagte Wegner in der RBB-„Abendschau“. Der 21-jährige Ballout war am Samstag bei einem Terroranschlag in Berlin beteiligt und später von der Polizei erschossen worden. Zuvor war er im November 2025 am Flughafen BER festgenommen worden, nachdem er versucht hatte, sich der Terrororganisation IS in Syrien anzuschließen.
Wegner zeigt sich fassungslos
Wegner kritisierte, dass das Jugendschöffengericht am Amtsgericht Tiergarten Ballout am 12. Mai zu 22 Monaten Jugendstrafe verurteilt, die Strafe jedoch zur Bewährung ausgesetzt hatte. „Er wurde verurteilt nach Jugendstrafrecht, und dann wurde leider durch das Gericht eine Bewährungsstrafe ausgegeben“, so der CDU-Politiker. Er betonte, er wolle die Unabhängigkeit der Justiz nicht infrage stellen, aber die Entscheidung sei für ihn unverständlich. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte gegen das Urteil Berufung eingelegt, da sie eine höhere Strafe forderte. Das Verfahren war daher noch nicht rechtskräftig.
Dobrindt fordert genaue Prüfung
Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) schloss sich der Kritik an und forderte eine genaue Analyse des Falls. „Wir werden an diesem Punkt genau hinschauen müssen“, sagte Dobrindt in der ARD. Er wies darauf hin, dass Ballout eine Vielzahl von Straftaten begangen habe und mit dem Terror sympathisiert habe. „Die Staatsanwaltschaft hatte Beschwerde gegen die Bewährungsentscheidung eingelegt“, so Dobrindt. „Es wird detailliert nachgegangen, wie bei einem Gefährder eine Strafe zur Bewährung ausgesetzt werden kann.“ Die Frage nach der Sicherheit der Bevölkerung stehe im Vordergrund.
Hintergründe zum Urteil
Das Jugendschöffengericht hatte Ballout unter anderem wegen Vorbereitung einer schweren staatsgefährdenden Gewalttat verurteilt. Die Entscheidung über die Aussetzung der Jugendstrafe zur Bewährung war für sechs Monate zurückgestellt worden. Gleichzeitig hob das Gericht den bestehenden Haftbefehl auf, mit der Begründung, dass die Untersuchungshaft vorrangig der Sicherung des Strafverfahrens diene und keine vorweggenommene Strafe darstelle. Die Generalstaatsanwaltschaft legte jedoch Berufung ein, da sie eine höhere Strafe für angemessen hielt.
Eine Sprecherin der Berliner Justizverwaltung erklärte auf dpa-Anfrage: „Die Entscheidung über die Sanktion und dementsprechend über Aufrechterhaltung oder Aufhebung eines Haftbefehls trifft ausschließlich das unabhängige Gericht auf Grundlage der gesetzlichen Voraussetzungen und der im jeweiligen Verfahrensstadium vorliegenden Erkenntnisse.“ Justizsenatorin Felor Badenberg (CDU) betonte, dass die richterliche Unabhängigkeit ein tragender Grundpfeiler des Rechtsstaats sei und sie eine konkrete richterliche Entscheidung weder bewerten noch kommentieren werde.
Der Fall hat eine breite Debatte über den Umgang mit islamistischen Gefährdern ausgelöst. Politiker fordern eine Verschärfung der Sicherheitsgesetze, insbesondere bei der Inhaftierung von Terrorverdächtigen. Ballout war bereits bei den Sicherheitsbehörden bekannt und als Gefährder eingestuft. Die genauen Umstände seines Anschlags am Samstag und die Todesumstände werden weiterhin untersucht.



