Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger Karim Khan wegen Übergriffen
Weltstrafgericht suspendiert Chefankläger Khan

Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) hat seinen Chefankläger Karim Khan mit sofortiger Wirkung suspendiert. Grund sind Vorwürfe sexueller Übergriffe, die eine enge Mitarbeiterin im Jahr 2024 erhoben hatte. Der britische Jurist bestreitet die Vorhaltungen.

Hintergrund der Suspendierung

Khan, der seit 2021 als Chefankläger des IStGH tätig war, sorgte in den vergangenen Jahren für weltweite Schlagzeilen. Er erließ Haftbefehle gegen den israelischen Premierminister Benjamin Netanjahu und den russischen Präsidenten Wladimir Putin. Nun steht er selbst im Zentrum einer schwerwiegenden Affäre.

Vorwürfe einer Mitarbeiterin

Eine langjährige Mitarbeiterin beschuldigte Khan, sie mehrfach und über einen längeren Zeitraum hinweg sexuell belästigt und zu sexuellen Handlungen gezwungen zu haben. Die Vorwürfe wurden von einer Kommission der Vereinten Nationen untersucht. Der Abschlussbericht lag im Dezember 2025 vor, wurde jedoch bislang nicht veröffentlicht.

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Rechtliche Schritte

Drei Richter des Weltstrafgerichts erstellten auf Grundlage der UN-Untersuchung ein Rechtsgutachten, das ebenfalls unter Verschluss blieb. Khan hatte sein Amt bereits vor gut einem Jahr vorläufig ruhen lassen und wollte zurückkehren, sobald die Vorwürfe geklärt sind. Die endgültige Entscheidung über eine mögliche Amtsenthebung soll auf einer Sondersitzung der Vertragsstaaten getroffen werden, die schnellstmöglich einberufen wird.

Politische Implikationen

Der Fall Khan hat auch politische Dimensionen. Insbesondere der Haftbefehl gegen Netanjahu führte zu verstärktem Druck der USA auf den IStGH. Washington verhängte Sanktionen gegen Mitarbeiter und Richter des Gerichts. 125 Staaten, darunter alle EU-Länder, haben das Römische Statut unterzeichnet, das die Grundlage des IStGH bildet. Die USA, Russland und Israel gehören dem Gericht nicht an.

Die Entwicklung wirft Fragen zur Zukunft des Internationalen Strafgerichtshofes auf, der in den letzten Jahren zunehmend in den Fokus politischer Auseinandersetzungen geraten ist. Die Vertragsstaaten müssen nun über das weitere Vorgehen entscheiden.

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