Das Landgericht Frankfurt hat gegen den Facebook-Mutterkonzern Meta ein Ordnungsgeld in Höhe von 100.000 Euro verhängt. Grund war die verspätete Löschung falscher Behauptungen über einen Soldaten, der im Gazastreifen eingesetzt war. Auf Facebook war der Mann fälschlicherweise als Kriegsverbrecher bezeichnet worden, zudem wurden sein Name und ein Bild veröffentlicht.
Eilverfahren und gerichtliche Anordnung
Der betroffene Soldat war gegen die wahrheitswidrigen Einträge im Wege des Eilverfahrens vorgegangen. Die Pressekammer des Landgerichts untersagte Meta am 23. März 2026 die Veröffentlichung dieser Beiträge und drohte für den Fall der Zuwiderhandlung ein Ordnungsgeld an. Die Anordnung wurde Meta einen Tag später zugestellt. Dennoch wurden die beanstandeten Posts erst am 8. und 10. April von der Plattform entfernt – also 15 beziehungsweise 17 Tage nach der Zustellung.
Schuldhöhe und Begründung
Das Gericht wertete diesen Zeitraum als erheblich und betonte, dass die Falschvorwürfe unter Verwendung des Klarnamens und Bildnisses des Antragstellers besonders schwer wiegen. „Es obliegt Meta als Teil eines milliardenschweren Konzerns, seinen Betrieb so zu organisieren, dass die ihm auferlegten Verpflichtungen unverzüglich erfüllt werden können. Das gilt umso mehr, als dafür kein hoher Aufwand betrieben werden müsste“, erklärte die Kammer.
Meta hatte versucht, die Verzögerung mit internen Prozessen und Sprachhürden zu erklären. Das Gericht bewertete diese Ausführungen jedoch als schulderhöhend: „Denn damit räumt Meta ein, strukturelle Fehlorganisationen bewusst aufrechtzuerhalten, die eine unverzügliche Beachtung gerichtlicher Unterlassungsgebote unmöglich machen.“
Rechtsmittel und Ausblick
Gegen den Beschluss des Landgerichts kann innerhalb von zwei Wochen Beschwerde eingelegt werden. Eine Stellungnahme von Meta lag zunächst nicht vor. Der Fall verdeutlicht die hohen Anforderungen an die Löschpraxis sozialer Netzwerke, insbesondere wenn es um die Verbreitung von Falschbehauptungen und die Verletzung von Persönlichkeitsrechten geht.



