Das Verwaltungsgericht Hannover hat einen Eilantrag des AfD-Landesverbandes Niedersachsen gegen die Einstufung als Beobachtungsobjekt von erheblicher Bedeutung abgelehnt. Damit darf der Landesverfassungsschutz die Partei vorerst als solches behandeln.
Der niedersächsische Verfassungsschutz hatte die AfD Mitte Februar hochgestuft. Zuvor war der Landesverband seit 2022 als Verdachtsobjekt geführt worden. Die Behörde musste entscheiden, ob sie die Beobachtung beendet oder auf eine neue Grundlage stellt.
Die AfD klagte gegen die Höherstufung. Der Landesvorsitzende Ansgar Schledde wies die Anschuldigungen, seine Partei sei verfassungsfeindlich, zurück. Der Verfassungsschutz verzichtete daraufhin zunächst weitgehend auf besonders eingriffsintensive Maßnahmen.
Das Gericht entschied nun, dass sich verfassungsfeindliche Bestrebungen der AfD Niedersachsen an Agitationen gegen die Menschenwürde sowie gegen das Demokratie- und Rechtsstaatsprinzip belegen ließen. Radikale Positionen an der Grenze der Strafbarkeit würden etabliert. Zudem gebe es Verbindungen zu Teilen der AfD, die als gesichert rechtsextrem eingestuft sind.
Der Beschluss im Eilverfahren regelt die Rechtslage, bis ein Urteil in der Hauptsache ergeht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig; die AfD Niedersachsen kann Beschwerde beim Niedersächsischen Oberverwaltungsgericht einlegen.



