Im Kampf gegen Kriminalität und Terrorismus setzt Hessens Landeskriminalamt (LKA) auf eine baldige bundesweite Lösung für Analyse-Software. Derzeit sind die Ermittlungsmöglichkeiten, Daten mutmaßlicher Täter zusammenzuführen, in Deutschland stark zersplittert. LKA-Präsident Daniel Muth betonte gegenüber der Deutschen Presse-Agentur in Wiesbaden die Dringlichkeit einer Einigung auf ein leistungsfähiges System innerhalb der nächsten zwei Jahre.
Hessens Vorreiterrolle bei Palantir
Hessen hatte bereits 2017 als erstes Bundesland eine Zusammenarbeit mit dem US-Unternehmen Palantir vereinbart und nutzt dessen Analysetool "Gotham" unter dem Namen "Hessendata". Bislang folgten nur Bayern, Nordrhein-Westfalen und Baden-Württemberg diesem Beispiel. LKA-Chef Muth erklärte, Hessen habe als Vorreiter "sehr faire Verträge" erhalten, ohne jedoch konkrete Kosten oder die Dauer der aktuellen Lizenz zu nennen.
Bedenken wegen US-Abhängigkeit
Angesichts der politischen Spannungen mit den USA wachsen die Sorgen von IT-Fachleuten in Deutschland. Sie befürchten, dass politischer Druck zu gesperrten Zugängen oder Fernabschaltungen von US-Software führen könnte. Auch ein möglicher Abfluss von Daten nach Nordamerika wird kritisch gesehen. Innenminister Roman Poseck (CDU) betonte, er halte an der Bereitschaft fest, nach Vertragsende auf eine europäische Alternative umzusteigen, sofern diese gleichwertig sei. Derzeit existiere eine solche Lösung für die polizeiliche Datenanalyse jedoch noch nicht.
Datensicherheit in Hessen
Laut LKA-Präsident Muth befinden sich die Server für "Hessendata" in der Hessischen Zentrale für Datenverarbeitung (HZD) in Wiesbaden. Die Daten würden ausschließlich in Hessen gehostet, es gebe keine Ausleitungsmöglichkeiten. Mit der Software lassen sich riesige Datenbestände in Sekundenschnelle durchforsten. Nach Angaben von Poseck konnten damit bereits ein Terroranschlag verhindert und Geldautomatensprengungen aufgeklärt werden. Auch die mutmaßliche "Reichsbürger"-Terrorgruppe um Heinrich XIII. Prinz Reuß sei mithilfe von "Hessendata" überführt worden.
Verfassungsgerichtliche Einschränkungen
2023 hatte das Bundesverfassungsgericht "Hessendata" als teils verfassungswidrig eingestuft. Seit einer gesetzlichen Nachbesserung dürfen etwa unschuldige Autounfallbeteiligte nicht mehr in die Analyse einbezogen werden. Dennoch könne das Tool weiterhin effektiv genutzt werden, so Muth. Im internationalen Vergleich sei Hessen zurückhaltend: Während Großbritannien 65 Datenquellen anschließe, diskutiere man hier über sechs bis acht.



