Niels Högel: Mindestens 28 Jahre Haft für Patientenmörder
Niels Högel: Mindestens 28 Jahre Haft für Patientenmörder

Der wegen dutzendfachen Mordes verurteilte ehemalige Krankenpfleger Niels Högel muss mindestens 28 Jahre im Gefängnis bleiben. Das Landgericht Oldenburg lehnte am Montag einen Antrag auf vorzeitige Haftentlassung zur Bewährung nach 15 Jahren ab. Die Schwere der Schuld gebiete eine Verbüßung von mindestens 28 Jahren, so das Gericht.

Der Beschluss ist noch nicht rechtskräftig; Högel kann Beschwerde beim Oberlandesgericht Celle einlegen. Högel befindet sich seit 2009 in Haft, die Entscheidung bezieht sich auf seine Verurteilung zu lebenslanger Haft im Jahr 2019 in Oldenburg.

Bei der Festlegung der Mindesthaftdauer berücksichtigte das Gericht die Umstände der Taten, die Persönlichkeit und Entwicklung Högels sowie insbesondere die außerordentlich hohe Zahl der Morde. Die Mindesthaftdauer von 28 Jahren bedeutet jedoch nicht, dass Högel danach automatisch entlassen wird; vor einer möglichen Entlassung muss ein psychiatrisches Gutachten zur Gefährlichkeit erstellt werden.

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Högel hatte zwischen 2000 und 2005 auf Intensivstationen in Oldenburg und Delmenhorst Patienten mit Medikamenten vergiftet, um sie wiederzubeleben. Viele starben. Er wurde in mehreren Prozessen wegen des Todes von insgesamt 91 Patienten verurteilt und verbüßt eine lebenslange Haftstrafe.

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