Im Jahr 2025 wurden in Sachsen lediglich 185 Anträge auf Durchführung eines beschleunigten Verfahrens gestellt – ein deutlicher Rückgang im Vergleich zu 2024 mit 212 Fällen und 2023 mit 325 Fällen. Im Jahr 2020 lag die Zahl noch bei 514 Anträgen. Auch im ersten Halbjahr 2026 setzt sich der Abwärtstrend fort: Nur 83 Anträge gingen ein, wie die Generalstaatsanwaltschaft Dresden mitteilte.
Gründe für den Rückgang
Patrick Pintaske, Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft, erklärte, die Ursachen seien vielfältig. Einerseits eigneten sich nicht alle von der Polizei angebotenen Fälle für ein beschleunigtes Verfahren, weil der Sachverhalt zu komplex sei oder Beweismittel fehlten. Andererseits verursachten die kurzfristig anberaumten Termine einen erhöhten Aufwand, während die Personalsituation bei Polizei, Staatsanwaltschaften und Gerichten angespannt sei.
Typische Delikte und Ziele
Neben Diebstählen – wie dem Fall eines 31-Jährigen, der in einem Dresdner Kaufhaus Süßigkeiten und Wasser im Wert von 30,04 Euro stahl und am Folgetag zu sieben Monaten Haft auf Bewährung verurteilt wurde – werde auch das Erschleichen von Leistungen (Schwarzfahren) häufig in beschleunigten Verfahren abgeurteilt. Auch Sachbeschädigungen, einfache Körperverletzungen und Beleidigungen kämen in Betracht. „Anträge im beschleunigten Verfahren erfolgen vor allem bei Straftaten, die eine schnelle Reaktion erfordern“, so Pintaske. Dazu zählten Widerstandshandlungen oder Angriffe auf Rettungspersonal sowie Fälle mit reisenden Tätern oder Beschuldigten ohne festen Wohnsitz.
Voraussetzungen und geringer Anteil
„Grundsätzlich können alle Verfahren vor den Amtsgerichten im beschleunigten Verfahren behandelt werden“, erläuterte Pintaske. Die Sache müsse einfach gelagert sein und eine klare Beweislage haben. „In der Praxis muss beides vorliegen, da sich weder ein einfacher Sachverhalt mit komplizierter Beweislage noch ein schwieriger Sachverhalt mit klarer Beweislage für eine sofortige Verhandlung eignen.“ An der Gesamtzahl der Strafverfahren nehmen die beschleunigten Verfahren nur einen verschwindend geringen Anteil ein: 2025 erhoben die sächsischen Staatsanwaltschaften 21.377 Anklagen und stellten 29.764 Anträge auf Erlass eines Strafbefehls. Die 185 beschleunigten Verfahren entsprachen rund 0,36 Prozent aller Fälle.
Bedeutung und Ausblick
Trotz des Rückgangs bleibe das beschleunigte Verfahren ein zentrales Element der Kriminalitätsbekämpfung. „Es soll weiterhin eine nachhaltige Stärkung des Instruments des beschleunigten Verfahrens und hierdurch auch eine Erhöhung der Anzahl der beantragten und durchgeführten beschleunigten Verfahren erreicht werden“, erklärte Pintaske. Die Behörden arbeiten daran, die Verfahren wieder zu beleben.



