Nach Ablauf der gesetzlichen Finderfrist darf die sächsische Gemeinde Bannewitz einen Goldschatz im Wert von mehreren Zehntausend Euro behalten. Ein Gemeindemitarbeiter hatte die zehn Goldbarren im Oktober beim Rasenmähen entdeckt.
Bürgermeister Heiko Wersig teilte mit, dass niemand glaubwürdig nachweisen konnte, der Besitzer der Barren zu sein. Trotz vieler E-Mails, Anrufe und Briefe habe keiner der angeblichen Besitzer die erforderlichen Nachweise wie eine ordentliche Rechnung oder die auf den Barren aufgeprägten Seriennummern erbringen können.
Mit Ablauf der sechsmonatigen Frist für Fundsachen am 17. April darf die südlich von Dresden gelegene Kommune nun selbst über die Verwendung des Goldes entscheiden. Die abschließende Entscheidung soll in einer Gemeinderatssitzung am kommenden Dienstagabend fallen.
Geplant ist, dass die örtlichen Vereine von dem Goldschatz profitieren. Konkret sollen Vereine in der Kinder- und Jugendarbeit sowie in der Heimat- und Brauchtumspflege bedacht werden. Die Übergabe ist für Anfang Mai vorgesehen.
Der Goldschatz wird derzeit bei der Polizei gelagert. Nach aktuellem Goldpreis sind die zehn Unzen rund 40.000 Euro wert.



