Das sächsische Kabinett hat am Montag einen umstrittenen Gesetzentwurf verabschiedet, der die Befugnisse der Polizei deutlich erweitert. Kernpunkt ist die Einführung von Distanz-Elektroimpulsgeräten, sogenannten Tasern, als reguläres Einsatzmittel ab 2027. Bislang war der Einsatz dieser Waffen auf Spezialeinheiten beschränkt.
Ein Taser verschießt zwei nadelförmige Projektile, die über Drähte mit der Waffe verbunden sind und einen Elektroschock übertragen. Befürworter sehen darin eine weniger gefährliche Alternative zu Schusswaffen, während Kritiker wie Amnesty International auf Todesfälle in Deutschland und eine sinkende Hemmschwelle bei Beamten verweisen.
Der Gesetzentwurf regelt auch den Einsatz von Drohnen zur Suche nach Vermissten oder zur Gefahrenaufklärung sowie die Drohnenabwehr mittels Laser oder GPS-Störsendern. Zudem soll die Polizei biometrische Daten mit öffentlich zugänglichen Internetdaten abgleichen dürfen, um schwere Straftäter oder Terrorgefährder zu fahnden.
Weitere Neuerungen umfassen die verdeckte und automatisierte Erfassung von Autokennzeichen, die Quellen-Telekommunikationsüberwachung unter Richtervorbehalt sowie den Einsatz von Bodycams in Wohnräumen. Bei häuslicher Gewalt kann künftig auch eine elektronische Überwachung Tatverdächtiger angeordnet werden.
Der Verfassungsgerichtshof hatte im Januar 2024 entschieden, dass das bisherige Polizeivollzugsdienstgesetz in Teilen überarbeitet werden muss. Die Neuregelung muss bis Ende Juni vom Landtag beschlossen werden. Innenminister Armin Schuster (CDU) zeigte sich zuversichtlich, den Zeitplan einhalten zu können.



