Bildungsurlaub 2027: Neue Regeln, steuerliche Vorteile und regionale Unterschiede
Bildungsurlaub 2027: Rechte, Fristen und Steuertipps

Ab dem 1. Januar 2027 tritt in Sachsen das „Gesetz über den Anspruch auf Qualifizierungszeit“ in Kraft. Damit können Bürgerinnen und Bürger in 15 Bundesländern Bildungsurlaub nehmen – lediglich in Bayern bleibt dieser Anspruch weiterhin ausgeschlossen. Trotz der gesetzlichen Möglichkeit nutzen nur wenige Angestellte ihr Recht: In Schleswig-Holstein lag die Quote 2024 bei lediglich 0,63 Prozent der Berechtigten, in Hessen 2023 bei 0,68 Prozent und in Niedersachsen im selben Jahr bei 1,45 Prozent. Diese Zahlen basieren auf einer aktuellen Umfrage der Deutschen Presse-Agentur (dpa) unter den zuständigen Ministerien und Verwaltungen.

Was ist Bildungsurlaub?

Bildungsurlaub, auch Bildungszeit oder Bildungsfreistellung genannt, ist Ländersache. Die Bezeichnungen und Inhalte variieren regional, doch der Kerngedanke ist gleich: Beschäftigte erhalten arbeitsfreie Tage für Bildungsmaßnahmen, während der Arbeitgeber das Gehalt weiterzahlt. Jan Krüger, Abteilungsleiter für Bildungspolitik und Bildungsarbeit beim Deutschen Gewerkschaftsbund (DGB), erklärt: „Beim Bildungsurlaub erhalten Beschäftigte arbeitsfreie Tage für Bildungsmaßnahmen. Der Arbeitgeber zahlt das Gehalt weiter, und die Tage können zusätzlich zum regulären Urlaub genommen werden.“ Die Tage sind also ein Extra-Urlaub, der nicht mit dem Erholungsurlaub verrechnet wird.

Vorteile für Arbeitnehmer und Arbeitgeber

Laut Lara Körber, Mitgründerin der Onlineplattform „Bildungsurlauber“, profitieren beide Seiten. Für Arbeitnehmer liegt der Vorteil in der Angebotsvielfalt: „Beschäftigte können sich gezielt nach ihren individuellen Bedürfnissen weiterbilden – fachlich, persönlich oder gesundheitlich.“ Dadurch würden auch Unternehmen profitieren, da die Weiterbildung die Mitarbeiter langfristig gesund, zufrieden und arbeitsfähig halte. Bildungsurlaub ist somit ein Instrument zur Fachkräftesicherung und Gesundheitsprävention.

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Regionale Unterschiede: Fristen und Sonderregeln

In fast allen Bundesländern gelten Grundregeln: Fünf Tage pro Jahr, bei Teilzeit anteilig, nach sechsmonatiger Betriebszugehörigkeit. Die Weiterbildung kann bundesweit oder im Ausland stattfinden. Anspruchsberechtigt sind Arbeitnehmer, Auszubildende und je nach Land auch Landesbeamte, Heimarbeiter oder Beschäftigte in Werkstätten für behinderte Menschen. In Bremen haben sogar Mini-Jobber Anspruch. Abweichungen gibt es jedoch: In Baden-Württemberg besteht der Anspruch erst nach zwölf Monaten Betriebszugehörigkeit. Auszubildende und Dual-Studenten haben dort nur fünf Tage über die gesamte Ausbildungszeit. In Nordrhein-Westfalen darf der Urlaub maximal 500 Kilometer von der Landesgrenze entfernt stattfinden. In Sachsen gilt ab 2027 ein Anspruch von nur drei Tagen pro Jahr. Die Antragsfristen variieren stark: von vier Wochen in Bremen und Niedersachsen bis zu zwölf Wochen in Sachsen. Entscheidend ist der Arbeitsort – das Landesgesetz des Arbeitsplatzes gilt, nicht des Wohnorts.

Kursangebot: Von Stressmanagement bis Demokratiebildung

Arbeitnehmer können aus einem breiten Spektrum wählen. „Neben fachlichen Weiterbildungen und Sprachkursen gibt es auch viele Bildungsurlaube, die die mentale oder körperliche Gesundheit fördern“, sagt Körber. Dazu gehören Seminare zu Stressmanagement, Resilienz, Achtsamkeit oder Burn-out-Prävention. Auch gesellschaftspolitische Themen wie Klimaschutz, Demokratiebildung oder gesellschaftlicher Wandel sind feste Bestandteile. Grundsätzlich müssen Kurse staatlich anerkannt sein. In Nordrhein-Westfalen, Hessen, Baden-Württemberg und Berlin muss der Bildungsurlaub dem Arbeitgeber einen zumindest mittelbaren Vorteil bringen. Wer also Italienisch lernt, ohne es beruflich zu benötigen, braucht die Zustimmung des Arbeitgebers. Am umfangreichsten sind die Angebote in Bremen und Schleswig-Holstein, wo auch Kurse zur allgemeinen Weiterbildung anerkannt sind, die die „Selbstentfaltung der Einzelnen“ fördern. In anderen Ländern müssen Kurse der politischen oder beruflichen Weiterbildung dienen.

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Antragstellung und Genehmigung

Experten raten, zunächst den eigenen Anspruch zu prüfen: Wie viele Tage stehen zu? Welche Fristen gelten? Dann wählt man ein anerkanntes Seminar – der offizielle Anerkennungsbescheid vom Ministerium beweist die Anerkennung. Diesen Bescheid reicht man zusammen mit dem Antrag bei der Personalabteilung ein, oft reicht eine E-Mail. Der Arbeitgeber muss die Freistellung grundsätzlich gewähren, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind. Laut Arbeitsrechtlerin Madelaine Isabelle Baade kann der Arbeitgeber den Bildungsurlaub jedoch bei „dringenden betrieblichen Erfordernissen“ verweigern. In Nordrhein-Westfalen besteht der Anspruch erst ab Betrieben mit zehn Mitarbeitern. Zudem gibt es Obergrenzen: In NRW verlieren Angestellte in Betrieben mit bis zu 50 Mitarbeitern ihren Anspruch, wenn im selben Kalenderjahr bereits zehn andere freigestellt wurden.

Warum nutzen so wenige den Bildungsurlaub?

Trotz des Rechtsanspruchs nehmen nur Wenige Bildungsurlaub. Körber führt dies auf fehlendes Wissen über den gesetzlichen Anspruch zurück. Zudem seien die unterschiedlichen und teils unübersichtlichen Gesetze hinderlich. Viele Arbeitnehmer kennen ihre Rechte nicht oder scheuen den bürokratischen Aufwand.

Kosten und Steuern

Der Arbeitgeber zahlt während des Bildungsurlaubs den Lohn weiter. Die Fortzahlung variiert je nach Landesgesetz. Kleine Unternehmen können in einigen Ländern eine teilweise Erstattung erhalten. Die Kosten für Seminare, Unterkunft und Anreise trägt der Arbeitnehmer selbst. Diese Kosten können unter Umständen steuerlich abgesetzt werden. Daniela Karbe-Geßler, Bundesgeschäftsführerin des Bundes der Steuerzahler, sagt: „Aufwendungen, die ein Arbeitnehmer trägt, um sich in seiner beruflichen Tätigkeit fortzubilden oder um eine weiterbildende Maßnahme zu besuchen, sind Werbungskosten.“ Dazu zählen Fahrtkosten, Unterkunftskosten und Kosten für Fachliteratur. Voraussetzung ist, dass die Maßnahme beruflich verwertbar ist – entweder im aktuellen Job oder für einen neuen Beruf. Andernfalls können Kurse nicht oder nur anteilig geltend gemacht werden.

Wo gibt es Angebote?

Die Bundesländer führen eigene Weiterbildungsdatenbanken mit anerkannten Seminaren. Zusammenfassende Übersichten bieten spezialisierte Onlineplattformen. Interessierte sollten sich vorab über die jeweiligen Landesregelungen informieren.