Bundestag beschließt Kindergeld ohne Antrag: Automatische Auszahlung ab 2027
Kindergeld ohne Antrag: Bundestag beschließt Automatik ab 2027

Kindergeld künftig ohne Antrag: Bundestag beschließt Automatik

Der Bundestag hat ein Gesetz verabschiedet, das Kindergeld künftig schrittweise ohne Antrag auszahlen soll. Die schwarz-rote Koalition verspricht einen „echten Servicegewinn“ für hunderttausende Eltern. Das Gesetz soll Anfang Januar 2027 in Kraft treten. Die ersten automatischen Auszahlungen werden im Laufe des Jahres 2027 erwartet. Der Bundesrat muss dem Vorhaben noch zustimmen.

Im vergangenen Jahr zahlte die Familienkasse rund 55 Milliarden Euro Kindergeld für 17,57 Millionen Kinder aus. Aktuell beträgt das Kindergeld 259 Euro pro Monat und Kind, unabhängig vom Einkommen. Die Koalition hat angekündigt, es in zwei Stufen bis auf 272 Euro im Jahr 2028 zu erhöhen.

Wie funktioniert das neue Verfahren?

Bisher müssen Eltern nach der Geburt ihres Kindes einen Antrag bei der Familienkasse stellen. Das neue Gesetz sieht vor, dass das Standesamt künftig das Bundeszentralamt für Steuern informiert, das wiederum selbstständig die Familienkasse benachrichtigt. Voraussetzung für die automatische Auszahlung ist, dass der Staat die Kontoverbindung (IBAN) von mindestens einem Elternteil kennt. Diese kann bereits über das Steuerportal Elster gemeldet werden. Zudem muss mindestens ein Elternteil gemeinsam mit dem Kind in Deutschland leben und arbeiten.

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Das Gesetz sieht zwei Stufen vor: In der ersten Stufe ab Januar 2027 wird das antragslose Kindergeld für Geburten ab dem zweiten Kind eingeführt, da die Familienkasse bereits bekannte Daten für erstgeborene Kinder nutzen kann. Die zweite Stufe soll das Verfahren auf erstgeborene Kinder ausweiten. Ein konkreter Zeitplan für die zweite Stufe wird im Gesetzentwurf nicht genannt. Frühere Angaben des Finanzministeriums deuteten auf eine Umsetzung voraussichtlich ab November 2027 hin.

Reaktionen von Verbänden

Das Deutsche Kinderhilfswerk begrüßt die Einführung des antragslosen Kindergeldes grundsätzlich. Bundesgeschäftsführer Holger Hofmann kritisierte jedoch die Voraussetzung, dass mindestens ein Elternteil erwerbstätig sein muss: „Nichterwerbstätige Eltern werden so von dem Verfahren ausgeschlossen und müssen weiterhin einen Antrag stellen, obwohl gerade sie von der Entlastung durch einen Antragsverzicht profitieren würden.“ Hofmann bemängelte zudem die fehlende zeitliche Perspektive für die zweite Ausbaustufe: „Damit ist zu befürchten, dass das antragslose Kindergeld für Familien bei der Geburt des ersten Kindes auf den Sankt-Nimmerleins-Tag verschoben wird.“

Das Gesetz setzt das sogenannte Once-Only-Prinzip um, wonach Daten der Verwaltung nur einmal mitgeteilt werden müssen. Die Bundesregierung erhofft sich dadurch erhebliche Erleichterungen für hunderttausende Eltern und einen Abbau von Bürokratie. Die tatsächliche Umsetzung hängt von den technischen Voraussetzungen ab, die laut Gesetzentwurf im Laufe des Jahres 2027 geschaffen werden sollen.

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