Das geplante neue Heizgesetz könnte wegen einer Klage der Linke-Fraktion vor dem Bundesverfassungsgericht erst nach der parlamentarischen Sommerpause vom Bundestag verabschiedet werden. Eine Entscheidung über den weiteren Zeitplan solle in den kommenden Tagen fallen, erfuhr die Deutsche Presse-Agentur aus Koalitionskreisen.
Änderungsantrag der Koalition bereits vereinbart
Die Regierungsfraktionen CDU/CSU und SPD hatten sich zuvor auf einen Änderungsantrag zum Gesetzentwurf geeinigt. Das neue Gebäudemodernisierungsgesetz sollte ursprünglich noch in dieser Woche beschlossen werden. Danach beginnt die parlamentarische Sommerpause, die bis Anfang September andauert.
Linke rügt mangelnde Informationsrechte
Die Linke-Fraktion im Bundestag hat vor dem Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe eine Klage eingereicht. Die klimapolitische Sprecherin der Fraktion, Violetta Bock, erklärte am Freitag, damit solle verhindert werden, dass das Gesetz „durchgepeitscht“ werde. Dies geschehe, ohne dass die Auswirkungen auf die Klimawirkung bekannt seien. Die Linke sieht durch das beschleunigte Verfahren die Informationsrechte der Abgeordneten verletzt.
Entscheidung über Eilantrag noch diese Woche möglich
Das Bundesverfassungsgericht könnte noch in dieser Woche über einen Eilantrag der Linke entscheiden. Sollte das Gericht dem Antrag stattgeben, müsste der Bundestag das Gesetzgebungsverfahren verschieben. Die Koalition hofft jedoch, den Zeitplan einhalten zu können. Die endgültige Entscheidung über die Verschiebung wird in den kommenden Tagen erwartet.



