Debatte um Sonntagsöffnungen: Experte warnt vor Leerstand
Sonntagsöffnungen: Experte warnt vor Leerstand

Neue Debatte um Sonntagsöffnungen nach Koalitionsbeschlüssen

Nach den Beschlüssen von Union und SPD ist in Deutschland eine neue Debatte um Sonntagsöffnungen entbrannt. In ihrem Koalitionsausschuss hatten Kanzler Friedrich Merz und die Spitzen der Koalition die Ausweitung der Öffnungszeiten von Bäckereien, Konditoreien und Bibliotheken beschlossen. Daraufhin forderte der Handelsverband Deutschland (HDE) erneut eine liberalere Handhabung bei den Schließzeiten an Sonntagen. Der Handelsexperte Johannes Berentzen sieht darin eine Chance gegen den zunehmenden Leerstand in Innenstädten, während die Gewerkschaft Verdi mit Klagen droht.

Rechtslage: Sonntagsschutz ist grundgesetzlich verankert

In Deutschland ist das Ladenschlussrecht Ländersache, sodass die Regelungen zwischen den Bundesländern variieren. Grundsätzlich dürfen Geschäfte an Sonntagen nicht beliebig öffnen. Die Länder erlauben nur eine begrenzte Anzahl von Sonntagsöffnungen, die meist an besondere Anlässe wie Stadtfeste, Märkte oder Messen geknüpft sein müssen. Das Bundesverfassungsgericht hat die Hürden hoch angesetzt: Sonn- und Feiertage genießen als Tage der Arbeitsruhe und seelischen Erholung besonderen Schutz. Sonntagsöffnungen müssen die Ausnahme bleiben und dürfen nicht allein wirtschaftlichen Interessen dienen. In Berlin etwa legt die Senatsverwaltung weniger verkaufsoffene Sonntage fest, als das Gesetz ermöglicht, um Konflikte mit Verdi zu vermeiden.

Handel fordert Freigabe des Sonntags

Der Streit über die strengen Regeln schwelt seit Jahren. Kritiker bemängeln einen Wettbewerbsnachteil für den stationären Handel gegenüber dem Online-Handel. Nach dem Koalitionsausschuss forderte der HDE eine völlige Freigabe des Sonntags. HDE-Hauptgeschäftsführer Stefan Genth sagte: „Einkaufen ist auch Freizeiterlebnis. Daher setzen wir uns für Sonntagsöffnungen im Einzelhandel ein, um Innenstädte attraktiv und lebendig zu halten.“ Die Koalition hatte zuvor längere Sonntagsöffnungszeiten für Bäckereien (bis zu acht Stunden) und öffentliche Bibliotheken (bis zu sechs Stunden) beschlossen.

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Experte: Sonntagsöffnung gegen Leerstand

Handelsexperte Johannes Berentzen argumentiert, dass Innenstädte von Frequenz leben. „Wer den Sonntag als Einkaufstag ausschließt, verschenkt einen der umsatzstärksten Tage der Woche und beschleunigt damit den Leerstand, nicht den Sonntagsfrieden“, sagte Berentzen dieser Redaktion. Der Gesetzgeber habe eine Handelswelt konserviert, die es so nicht mehr gebe; viele Konsumenten seien längst in die Online-Welt abgewandert. Berentzen pocht bei einer Liberalisierung auf bundeseinheitliche Regeln: „Wer als Händler bundesweit aufgestellt ist, kämpft gegen 16 verschiedene Regelwerke.“ Eine Liberalisierung zwinge niemanden zur Öffnung, sondern gebe Händlern und Kunden Freiheit. Die Sorge um Beschäftigte sei berechtigt, aber die Antwort seien faire Zuschläge und echte Freiwilligkeit.

Gewerkschaft und Sozialverband lehnen ab

Die Gewerkschaft Verdi lehnt eine Ausweitung der Sonntagsöffnungen ab. Bundesvorstandsmitglied Silke Zimmer bezeichnete die Forderungen des HDE als „falschen, arbeitnehmerfeindlichen Ansatz“. Auch der Sozialverband Deutschland (SoVD) reagierte ablehnend. SoVD-Vorstandschefin Michaela Engelmeier sagte dieser Redaktion: „Sonntagsarbeit ist dort notwendig, wo sie der Daseinsvorsorge dient, etwa in Pflege, Gesundheitswesen, Polizei oder Verkehr – in anderen Bereichen muss sie aber die Ausnahme bleiben.“

Politik: Tourismus-Koordinator für flexiblere Öffnungszeiten

Der Tourismus-Koordinator der Bundesregierung, Christoph Ploß (CDU), setzt sich für liberalere Sonntagsöffnungen ein. Ob Urlauber sich für Deutschland entscheiden, hänge auch von attraktiven Geschäften ab, sagte Ploß dieser Redaktion. „Flexiblere Öffnungszeiten würden es den deutschen Einzelhändlern ermöglichen, im Wettbewerb mit den immer verfügbaren Online-Händlern mitzuhalten.“

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Ausblick: Klagen und Verfassungsgericht als Hürden

Wie es weitergeht, ist unklar. Grundsätzlich könnte ein Bundesland ein liberaleres Ladenöffnungsgesetz beschließen und es auf Klagen ankommen lassen. Klagen von Gewerkschaften oder Kirchen wären wahrscheinlich. Zunächst würden Verwaltungsgerichte über einzelne Sonntagsöffnungen entscheiden. Hält ein Gericht ein Landesgesetz für verfassungswidrig, müsste es das Verfahren aussetzen und die Frage dem Bundesverfassungsgericht vorlegen. Eine Änderung des verfassungsrechtlichen Sonntagsschutzes wäre theoretisch möglich, aber politisch äußerst unwahrscheinlich.