SPD fordert Prien: Kürzung beim Unterhaltsvorschuss zurücknehmen
SPD: Prien soll Kürzung beim Unterhaltsvorschuss stoppen

SPD-Generalsekretär Tim Klüssendorf hat Bundesfamilienministerin Karin Prien (CDU) aufgefordert, ihre Pläne zur Kürzung des Unterhaltsvorschusses für Alleinerziehende zurückzunehmen. „Für Alleinerziehende ist der Vorschlag hier zu kürzen ein Offenbarungseid“, sagte Klüssendorf. „Die überwältigende Mehrheit der Alleinerziehenden sind Frauen, die in Deutschland das mit Abstand höchste Armutsrisiko tragen. Dieses Land darf sie nicht im Stich lassen.“

Hintergrund: Unterhaltsvorschuss als staatliche Unterstützung

Wenn sich Eltern trennen, sollen beide für das gemeinsame Kind aufkommen. Zahlt ein Elternteil jedoch keinen oder unregelmäßig Unterhalt, springt der Staat mit dem Unterhaltsvorschuss ein. Bisher gilt: Anspruch haben Kinder, die bei einem alleinerziehenden Elternteil leben und keinen oder keinen regelmäßigen Unterhalt vom anderen Elternteil erhalten. Der Staat zahlt bis zum 18. Geburtstag und versucht, das Geld vom säumigen Elternteil zurückzuholen – allerdings mit mäßigem Erfolg. 2024 zahlte der Staat 3,2 Milliarden Euro, konnte aber nur rund 545 Millionen Euro wieder eintreiben.

Geplante Kürzung: Nur noch bis 16 Jahre

Prien plant nun, den Vorschuss nur noch bis zum 16. Geburtstag zu zahlen. Klüssendorf lehnt dies ab: „Wenn ein Elternteil sich weigert, seine gesetzlichen Unterhaltspflichten zu erfüllen, muss der Staat weiterhin bis zur Volljährigkeit vorläufig einspringen und den Unterhaltsvorschuss übernehmen, nicht nur bis zum 16. Geburtstag.“

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Betroffene: 80.000 Kinder

Nach Angaben des Bundesfamilienministeriums erhalten derzeit 855.000 Kinder Unterhaltsvorschuss. Durch Priens Pläne wären 110.000 Kinder nicht mehr anspruchsberechtigt. Davon hätten etwa 30.000 Anspruch auf andere Leistungen wie Kinderzuschlag oder Wohngeld. Somit wären rund 80.000 Kinder direkt von Kürzungen betroffen – deren alleinerziehender Elternteil ein Bruttoeinkommen von mindestens 3.000 Euro hat.

Staffelung und Kritik

Der Vorschuss ist nach Alter gestaffelt: bis 5 Jahre 227 Euro, 5 bis 11 Jahre 299 Euro, 12 bis 17 Jahre 394 Euro monatlich. „Wer beim Unterhalt kürzen will, trifft direkt Kinder und Jugendliche“, sagte Klüssendorf. „Kein Kind ist jedoch für die Situation verantwortlich, die entsteht, wenn Eltern sich trennen. Und genau deshalb muss hier auf den Staat Verlass sein.“

Klüssendorf forderte Prien auf, bei aller Knappheit in den Kassen den Blick darauf zu richten, „wie wir Alleinerziehenden und ihren Kindern das Leben leichter statt schwerer machen können. Eine Kürzung beim Unterhaltsvorschuss darf nicht am Ende der Debatte stehen.“

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