Studie: Teilhabe-Hilfen für Kinder in Sachsen bleiben oft ungenutzt
Teilhabe-Hilfen für Kinder in Sachsen oft ungenutzt

In Sachsen kommen finanzielle Hilfen für Freizeit und Bildung bei vielen Kindern und Jugendlichen aus einkommensarmen Familien nicht an. Das geht aus einer Analyse der Bertelsmann Stiftung hervor. Besonders schlecht genutzt wird der monatliche Teilhabe-Betrag von 15 Euro für soziale und kulturelle Leistungen. In Sachsen erhalten nur 14,2 Prozent der anspruchsberechtigten 6- bis unter 15-Jährigen diese Unterstützung, die Bürgergeld beziehen. Bei den 15- bis unter 18-Jährigen sind es sogar nur 8,1 Prozent.

Hilfen für Bildung und Freizeit

Der Teilhabe-Betrag ist Teil des Bildungs- und Teilhabepakets, das seit 2011 existiert. Er kann unter anderem für Vereinsmitgliedschaften, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten genutzt werden. Das Paket umfasst zudem Zuschüsse für Schulbedarf, Klassenfahrten, Ausflüge, Schülerbeförderung, Lernförderung sowie das gemeinsame Mittagessen in Schule oder Kita.

Die Autoren der Studie stellten große regionale Unterschiede fest: Der Teilhabe-Betrag geht je nach Bundesland an 9 bis 59 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen und an 4 bis 48 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen. Die höchsten Anteile verzeichnet Schleswig-Holstein, Schlusslicht ist Rheinland-Pfalz.

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Geld für Mittagsverpflegung und Schule besser genutzt

Bei anderen Leistungen des Bildungs- und Teilhabepakets sieht es besser aus, aber auch hier werden längst nicht alle Berechtigten erreicht. Die Finanzhilfe für die Mittagsverpflegung bekommen in Sachsen fast 45 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen, aber nur 11,4 Prozent der 15- bis unter 18-Jährigen. Beim Schulbedarf sind die Anteile mit 73,8 Prozent und 56,4 Prozent am höchsten.

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Expertin der Stiftung für Familienpolitik. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten es den Eltern, die Leistungen zu beantragen.

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