Teilhabe-Zuschuss: Nur 15,7 Prozent der Kinder im Saarland nutzen ihn
Teilhabe-Zuschuss: Nur 15,7 % der Kinder im Saarland nutzen ihn

Im Saarland erreicht der staatliche Zuschuss für soziale und kulturelle Teilhabe nur einen Bruchteil der berechtigten Kinder und Jugendlichen. Laut einer Analyse der Bertelsmann-Stiftung erhalten lediglich 15,7 Prozent der 6- bis unter 15-Jährigen aus Familien mit Grundsicherung den monatlichen Betrag von 15 Euro. Damit liegt das Saarland unter dem Bundesschnitt von 18,3 Prozent. Besonders niedrig ist die Quote bei den 15- bis unter 18-Jährigen: Nur 6,7 Prozent nehmen die Leistung in Anspruch, während es bundesweit 12,1 Prozent sind.

Hintergrund des Teilhabepakets

Der Teilhabebetrag wurde vor 15 Jahren als Teil des Bildungs- und Teilhabepakets eingeführt, das die damalige Bundesregierung aus CDU/CSU und FDP 2011 beschloss. Es soll Kindern und Jugendlichen aus einkommensschwachen Familien die Teilnahme an Ausflügen, Vereinsport, Musikunterricht oder Ferienfreizeiten ermöglichen. Weitere Leistungen umfassen Zuschüsse für Schulbedarf (195 Euro jährlich), gemeinsames Mittagessen, Schülerbeförderung und Lernförderung.

Im Saarland nutzen rund 74 Prozent der berechtigten 6- bis unter 15-Jährigen den Schulbedarf-Zuschuss, während das gemeinsame Mittagessen nur von etwa einem Viertel in Anspruch genommen wird. Bei den älteren Jugendlichen fallen die Quoten auf 58 Prozent (Schulbedarf) und knapp über 5 Prozent (Mittagessen).

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Starke regionale Unterschiede

Die Bertelsmann-Stiftung weist auf enorme regionale Disparitäten hin: In Schleswig-Holstein greifen 59 Prozent der jüngeren Berechtigten den Teilhabebetrag ab, in Mecklenburg-Vorpommern 38 Prozent. In Berlin, Hamburg und Rheinland-Pfalz hingegen erreicht der Zuschuss nur jeden zehnten Anspruchsberechtigten. Bundesweit sei der Abruf bei jungen Menschen, die Sozialhilfe oder Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz beziehen, noch geringer. Daten zu Kindern aus Familien mit Wohngeld oder Kinderzuschlag fehlen laut Stiftung weitgehend.

Bürokratie als Haupthindernis

„Die geringe Nutzung liegt nicht daran, dass die Kinder keinen Bedarf hätten. Vielmehr ist der Betrag klein und der Weg dorthin sehr aufwendig“, betont Antje Funcke, Familienexpertin der Stiftung. Unterschiedliche Bewilligungs- und Antragsverfahren, komplexe Formulare und umfangreiche Nachweispflichten erschwerten den Eltern den Zugang. Die Stiftung fordert daher, die Gelder ohne zusätzliche Anträge automatisch auszuzahlen, um Bürokratie abzubauen und die Kommunen zu entlasten.

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