Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig verhandelt am heutigen Donnerstag über die Abrissgenehmigung für Block A des stillgelegten Kernkraftwerks Biblis in Hessen. Die Verhandlung beginnt um 10.30 Uhr. Geklagt hat der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) Hessen. Im Zentrum des Rechtsstreits steht die Entsorgung des Bauschutts.
BUND kritisiert unzureichende Prüfung
Nach Auffassung des BUND war die Umweltverträglichkeitsprüfung für den Abriss nicht ausreichend. Die Organisation befürchtet, dass radioaktiv belastetes Material freigesetzt werden könnte. Besonders im Fokus steht schwach belasteter Schutt, der auf eine normale Deponie gebracht werden soll. Hochradioaktives Material lagert derweil in Castorbehältern in einem Zwischenlager auf dem Gelände des ehemaligen Kraftwerks, bis eine endgültige Lösung gefunden ist. Die Verantwortlichen rechnen beim Abriss mit rund einer Million Tonnen Schutt und Schrott.
Vorinstanz wies Klage ab
Der Hessische Verwaltungsgerichtshof in Kassel hatte die Klage des BUND in der Vorinstanz abgewiesen. Nun muss das Bundesverwaltungsgericht eine Entscheidung treffen, die noch am selben Tag fallen könnte. Block A des einzigen hessischen Atomkraftwerks in Biblis wurde 2011 nach der Reaktorkatastrophe im japanischen Fukushima heruntergefahren. Die damalige Betreiberin, die RWE Power AG, beantragte die Stilllegung und den Abbau der Anlagenteile. Die Genehmigung dafür erteilte das hessische Umweltministerium im Jahr 2017.
Geschichte des AKW Biblis
Die beiden Druckwasserreaktoren in Block A und Block B gingen 1974 beziehungsweise 1976 in Betrieb. Die vier Kühltürme des einstigen Atomkraftwerks sind inzwischen vollständig abgerissen. Der Abriss des gesamten Kraftwerks ist ein langwieriger Prozess, der noch Jahre dauern wird. Der BUND fordert eine umfassendere Prüfung der Umweltauswirkungen, insbesondere im Hinblick auf die Deponierung des Bauschutts.



