Der Landkreis Leipzig hat angesichts der anhaltenden Trockenheit ein Verbot der Wasserentnahme aus Flüssen, Seen und Bächen verhängt. Wie das Landratsamt in Borna mitteilte, darf zudem zwischen 10.00 Uhr und 18.00 Uhr kein Grundwasser aus Brunnen zur Beregnung von Grünflächen und Sportplätzen genutzt werden. Das Schöpfen von Wasser mit einer Gießkanne bleibt erlaubt, solange das Gewässer dadurch nicht beeinträchtigt wird.
Hintergründe des Verbots
Grund für die Maßnahme sind das Niedrigwasser in den Flüssen und der niedrige Grundwasserstand. An 80 Prozent der Messstellen im Landkreis liegt der Grundwasserstand unter dem langjährigen Durchschnitt. Die Regelung gilt zunächst bis zum 30. September. Bei Verstößen kann ein Bußgeld von bis zu 50.000 Euro verhängt werden.
Weitere Einschränkungen in Sachsen
Auch andere Regionen in Sachsen haben bereits die Wasserentnahme eingeschränkt, darunter Nord- und Mittelsachsen sowie die Stadt Chemnitz. Die Behörden appellieren an die Bevölkerung, Wasser sparsam zu verwenden.



