Das Arbeitsgericht Siegburg hat eine Ärztin verurteilt, die aus Wut über einen kranken Kollegen Details aus dessen Krankenakte veröffentlicht hatte. Die Frau muss ihrem Kollegen 1.000 Euro Schadenersatz zahlen, wie das Gericht am Dienstag mitteilte.
WhatsApp-Gruppe als Ort der Abrechnung
Die beiden Mediziner waren Kollegen an einem Krankenhaus. Vor einem Wochenenddienst meldete sich der Arzt krank – und die Stationsärztin musste für ihn einspringen. Ihren Unmut darüber habe sie in einer klinikinternen WhatsApp-Gruppe kundgetan, so das Gericht. Dabei habe sie aus der Krankenakte des Kollegen zitiert, der sich zuvor in dem Krankenhaus hatte untersuchen lassen. Vor allem habe sie auch die Diagnosen des Kollegen öffentlich gemacht – verbunden mit der Vermutung, der Kollege sei gar nicht krank.
Kollege ins Lächerliche gezogen
Tatsächlich sei der erkrankte Kollege daraufhin von anderen Klinikmitarbeitern in dem Chat „wegen seiner Erkrankung ins Lächerliche gezogen worden“, teilte das Arbeitsgericht mit. Der betroffene Arzt zog daraufhin vor Gericht und bekam Recht. Die Ärztin hätte die Gesundheitsdaten nicht weitergeben dürfen. Da sich die Frau auch vor Gericht uneinsichtig gezeigt und keinerlei Fehlverhalten bei sich erkannt habe, sehen die Richter bei ihr außerdem eine Wiederholungsgefahr. Sie gaben ihr deshalb auf, solche Aktionen künftig zu unterlassen.
Berufung möglich
Der Streit zwischen den beiden Medizinern hat sich laut Gericht zwischenzeitlich ohnehin erledigt: Beide arbeiten nicht mehr an derselben Klinik. Das Urteil des Gerichts wurde bereits im Mai gesprochen, allerdings erst jetzt veröffentlicht. Die Entscheidung ist noch nicht rechtskräftig. Die Ärztin könne gegen das Urteil Berufung beim Landesarbeitsgericht einlegen.



