Die Deutsche Bahn (DB) hat ein weitreichendes Alkoholverbot für alle ihre rund 5400 Bahnhöfe in Deutschland angekündigt. Ab dem 15. Oktober ist der Konsum von Bier, Wein, Schnaps und anderen alkoholischen Getränken auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen nicht mehr gestattet. Die Maßnahme erstreckt sich von Westerland auf Sylt bis Oberstdorf im Allgäu und von Görlitz in Sachsen bis Übach-Palenberg an der niederländischen Grenze. Begründet wird der Schritt mit der zunehmenden Gewalt an Bahnstationen, die nach Angaben des Unternehmens häufig im Zusammenhang mit Alkoholkonsum steht.
Hintergrund: Steigende Gewalt und Alkohol als Treiber
Die Statistik der Bundespolizei belegt eine alarmierende Entwicklung: Im vergangenen Jahr wurden in Zügen und auf Bahnhöfen mehr als 5600 Gewaltdelikte registriert. Der Hauptbahnhof Leipzig war mit 859 Vorfällen der gewalttätigste Bahnhof. Insgesamt zählten die Behörden 2025 über 980 Messer- und rund 2200 Sexualdelikte im Bahnbereich. Hinzu kamen mehr als 5600 Gewalttaten gegen Bundespolizisten. Die Deutsche Bahn selbst verzeichnete über 3000 Angriffe auf ihr Personal – das sind etwa acht pro Tag. Besonders häufig kommt es bei Fahrkartenkontrollen, der Durchsetzung des Hausrechts sowie im Umfeld von Volksfesten, Großveranstaltungen und Fußballspielen zu verbalen und tätlichen Übergriffen. Laut einer Statistik der Bundespolizei werden gut ein Drittel aller Gewalttaten an Bahnhöfen unter Alkoholeinfluss verübt.
Die Entwicklung setzt sich 2026 fort: Allein in den ersten fünf Monaten des Jahres wurden 1630 Bahn-Mitarbeiter Opfer von Straftaten – im Durchschnitt knapp elf Übergriffe pro Tag. DB-Chefin Evelyn Palla erklärte, der jüngste Vorfall, bei dem ein 26-jähriger Bahn-Mitarbeiter nach einem Streit mit einem Fahrgast aus einem fahrenden Zug bei Ettlingen (Kreis Karlsruhe) stürzte und lebensgefährlich verletzt wurde, habe den Ausschlag gegeben. „Zu oft mussten wir feststellen, dass dort, wo zu viel Alkohol fließt, auch die Gewalt zunimmt“, sagte Palla laut einer Mitteilung. „Deshalb kommt jetzt das Alkoholverbot an Bahnhöfen. Wir meinen es ernst mit der Sicherheit. Es geht um den Schutz unserer Mitarbeitenden und Fahrgäste.“ Bereits im Februar war ein 36-jähriger Schaffner bei einer Fahrkartenkontrolle in einem Regionalzug in Rheinland-Pfalz von einem Fahrgast niedergeschlagen worden und kurz darauf gestorben.
Umsetzung des Verbots: Hausrecht und Kontrollen
Die DB führt das Alkoholverbot im Rahmen ihres Hausrechts ein. Dafür sind in den nächsten Wochen lokale Anpassungen der Hausordnungen in Abstimmung mit Kommunen, Behörden und Verwaltungen nötig. Ein Bahn-Sprecher teilte mit, dass zunächst mit Durchsagen und Aushängen auf das neue Verbot hingewiesen werde. Zudem würden Mitarbeitende der DB auf die geänderte Hausordnung aufmerksam machen. Durchsetzen sollen das Verbot die Bundespolizei, die für Sicherheit und Ordnung auf den Bahnanlagen zuständig ist, sowie die Sicherheitskräfte der Bahn.
Bei Verstößen drohen zunächst ein Haus- oder Platzverweis; im Wiederholungsfall kann ein Hausverbot ausgesprochen werden. „Bei Uneinsichtigkeit der Person kann ein schriftliches Hausverbot durch die DB Sicherheit erteilt werden. Bei Verstoß erfolgt ein Strafantrag bei der Bundespolizei“, erklärte der Bahn-Sprecher. Von Strafzahlungen ist bislang nicht die Rede.
Ausnahmen und Sonderregelungen
Das Verbot gilt nicht in gastronomischen Betrieben innerhalb der Bahnhöfe – dort darf weiterhin Alkohol getrunken werden. Auch der Verkauf von alkoholischen Getränken in Geschäften im Bahnhof bleibt erlaubt, allerdings darf das Bier oder der Wein dann nicht auf dem Weg zum Zug konsumiert werden. „Der Verkauf von Alkohol bleibt weiter erlaubt, der Konsum muss aber künftig außerhalb des Bahnhofs erfolgen“, sagte der Bahn-Sprecher.
Offiziell gibt es keine Ausnahmen, doch die Bahn ist sich der Herausforderungen bei Großveranstaltungen bewusst. „Das Verbot wird mit Augenmaß umgesetzt“, betonte der Sprecher. Man wolle sich vor Großveranstaltungen wie dem Oktoberfest, Fußballspielen oder Karneval eng mit Polizei, Ordnungsbehörden und Veranstaltenden abstimmen. „Klar ist, der reibungslose Bahnbetrieb geht vor.“
Alkohol im Zug: Nicht betroffen
Die angekündigte Regelung betrifft ausschließlich den Konsum auf Bahnsteigen und in Bahnhofshallen. Ein allgemeines Alkoholverbot in Zügen kündigt die Deutsche Bahn damit nicht an. Für den Regionalverkehr verwies der Bahn-Sprecher auf die jeweiligen Regelungen der Verkehrsverbünde. „Es gibt derzeit keine einheitliche bundesweite Regelung im Regionalverkehr“, sagte er. Bereits heute ist Alkoholtrinken in den S-Bahnen in München, Rhein-Ruhr, Köln, Hamburg oder Nürnberg verboten.
Positive Erfahrungen mit alkoholfreien Bahnhöfen
Bereits 30 Bahnhöfe in Deutschland sind derzeit alkoholfrei, darunter Köln, München und Hamburg. „Die Erfahrung dort ist eindeutig“, sagt Palla. „Alkoholfrei heißt: weniger Gewalt und weniger Müll.“ Ein Bahn-Sprecher bestätigte: „In den Modellprojekten konnte gezeigt werden, dass deutlich weniger Müll anfällt und das Verbot dazu auch beiträgt, Gewaltkriminalität zu verringern, wie zum Beispiel am Hamburger Hauptbahnhof.“ Als Nächstes werden zum 1. September die Bahnhöfe Berlin Hauptbahnhof, Berlin Gesundbrunnen, Kiel und Braunschweig alkoholfrei.
Reaktionen der Polizeigewerkschaft
Die Gewerkschaft der Polizei (GdP) unterstützt den Plan. Der Chef des GdP-Bereichs Bundespolizei, Andreas Roßkopf, sagte: „Bahnhöfe sind in Deutschland mittlerweile absolute Kriminalitäts-Hotspots. Der Alkoholkonsum, vor allem in den großen Bahnhöfen, welche rund um die Uhr geöffnet sind, stellt ein großes Problem dar.“ Er ergänzte, dass sich an den Stationen viele Menschen aufhielten, die gar keine Reiseabsichten hätten, sondern die großen Bahnhöfe zum Schutz vor Wind und Wetter nutzten. „Wir stellen klar fest, dass die Hemmschwelle mit dem steigenden Alkoholkonsum gerade in dem Bereich Straftaten, Gewalttaten stark steigt. Mit einem flächendeckenden Verbot des Alkoholkonsums in Bahnhöfen könnte man dem durchaus entgegenwirken.“



