Die Linke-Fraktion im Bundestag will die Verabschiedung des neuen Heizgesetzes mit einer Klage vor dem Bundesverfassungsgericht stoppen. Die klimapolitische Sprecherin Violetta Bock erklärte in Berlin, das Gesetz dürfe nicht im Eilverfahren durchgepeitscht werden, solange die Klimawirkung völlig unklar sei. Ein Gerichtssprecher bestätigte den Eingang eines Organstreitverfahrens und eines Eilantrags.
Vorwurf: CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber
Rechtsanwalt Johannes Franke, der die Klage vertritt, sagte, das Gebäudemodernisierungsgesetz nehme einen „CO2-Kredit zulasten künftiger Gesetzgeber“ auf – in unbekannter Höhe und mit unbekannten Konditionen. „Das ist aus unserer Sicht unzulässig und verletzt Informationsrechte der Abgeordneten und des Deutschen Bundestages.“ Die Informationen zur Klimawirkung müssten noch vor Abschluss des parlamentarischen Verfahrens vorliegen. Der Eilantrag zielt darauf ab, dass über das Gesetz nicht vor der Sommerpause abgestimmt wird, um Zeit für die Nachlieferung von Daten zu schaffen.
Umstrittene Reform: Neue Gas- und Ölheizungen weiter möglich
Das neue Heizgesetz könnte in der kommenden Woche vom Bundestag beschlossen werden, doch die Koalitionsverhandlungen sind noch nicht abgeschlossen. Die schwarz-rote Koalition will Kernpunkte der früheren Ampel-Regelungen kippen. Neben Wärmepumpe, Fernwärme, hybriden Modellen und Biomasseheizung sollen auch neue Gas- und Ölheizungen eingebaut werden können – unter der Bedingung, dass sie ab 1. Januar 2029 einen steigenden Anteil CO2-neutraler Brennstoffe wie Biomethan nutzen. Geplant ist eine „Biotreppe“ für den Übergang. Für bestehende Heizungen soll ab 2028 eine „Grüngasquote“ für Versorger eingeführt werden.
Bock kritisierte, das Gesetz werde die Lücke zur Erreichung der Klimaziele vergrößern. Die Bundesregierung könne auf mehrfache Nachfragen keine Angaben zur Klimawirkung und Verfügbarkeit von Biogasen machen. „Wir wollen, dass diese Berechnungen auf den Tisch kommen.“
Umweltverbände warnen vor Rückschritten
Auch viele Umweltverbände warnen vor Rückschritten beim Klimaschutz. Erwartet werden weitere Klagen, sobald das Gesetz beschlossen ist. In einem Gutachten der wissenschaftlichen Dienste des Bundestages hieß es, es bestünden „verfassungsrechtliche Zweifel“, ob die Neuregelung der Heizungsemissionen Reduktionslasten unverhältnismäßig in die Zukunft verschiebe. Wie das Bundesverfassungsgericht diese Zweifel bewerten würde, sei offen.
Präzedenzfall vor drei Jahren
Bereits im Sommer 2023 hatte das Bundesverfassungsgericht kurz vor dem geplanten Beschluss des damaligen Heizungsgesetzes das Vorhaben vorerst gestoppt. Geklagt hatte der CDU-Abgeordnete Thomas Heilmann. Die Änderungen des Gebäudeenergiegesetzes wurden dann nach der Sommerpause beschlossen. Am 23. Juli – rund drei Jahre nach dem erfolgreichen Eilantrag – entscheidet das Gericht über Heilmanns Klage im Hauptverfahren. Dabei geht es nicht um das alte Gesetz, sondern um die Frage eines „verfassungsrechtlichen Tempolimits“ für die Beratung von Gesetzentwürfen, wie die Vorsitzende Richterin Ann-Katrin Kaufhold im Februar betonte. Heilmann wünscht sich, dass das Gericht Standards für parlamentarische Abläufe formuliert, da das Parlament sich selbst oft schwer tue, sich auf solche Standards zu einigen.



