Das Verwaltungsgericht München hat entschieden: Die Stadt darf im Univiertel den Verkauf von Bier und anderen alkoholischen Getränken zum Mitnehmen zwischen 22 Uhr und 5 Uhr verbieten. Das Gericht befand das Verbot für rechtmäßig, wie ein Gerichtssprecher mitteilte. Ein angedrohtes Zwangsgeld von 5000 Euro für Verstöße wurde jedoch aufgehoben. Geklagt hatte ein Gastronom, der unter anderem Flaschenbier verkauft und dem der nächtliche Verkauf untersagt worden war.
Hintergrund des Verbots
Die Gegend rund um die Ludwig-Maximilians-Universität (LMU) nahe dem Englischen Garten ist ein beliebtes Ausgehviertel mit vielen Kneipen und Gaststätten. Anwohner hatten sich massiv über nächtlichen Lärm, Wildpinkeln in Hauseingängen und Hinterhöfen sowie Glasscherben rund um Kioske und Gaststätten beschwert. Die Stadt München nahm dies zum Anlass, ein im vergangenen Jahr zurückgenommenes Verbot erneut anzudrohen, falls sich die Situation nicht bessere. Zu Beginn der Freiluftsaison hatten sich alle betroffenen Betriebe freiwillig verpflichtet, nach Mitternacht kein Flaschenbier oder Alkohol zum Mitnehmen zu verkaufen. Zudem appellieren Plakate an Feiernde, Toiletten und Mülleimer zu nutzen und nach 22 Uhr auf die Lautstärke zu achten. Diese Maßnahmen zeigten jedoch zunächst wenig Wirkung.
Urteil und weitere Verfahren
Das Gericht hatte bereits in der mündlichen Verhandlung durchblicken lassen, dass es ein Verkaufsverbot für rechtens halten könnte. Die Stadt will nun nach Angaben einer Sprecherin des Kreisverwaltungsreferats (KVR) zunächst das Urteil in weiteren Verfahren abwarten, bevor eine endgültige Entscheidung getroffen wird. Im September verhandelt das Verwaltungsgericht drei ähnliche Klagen von Kioskbesitzern. Eigentlich hätte dieser Termin ebenfalls am Dienstag stattfinden sollen, wurde aber wegen Krankheit des Anwalts der drei Kläger vertagt. Das nun ergangene Urteil ist noch nicht rechtskräftig.
Vergleich mit Köln
Ähnliche Konflikte gibt es auch am Brüsseler Platz in Köln, wo sich Anwohner und Feiernde seit mehr als 20 Jahren streiten. Ein Gericht hat dort geurteilt, dass die Stadt für Ruhe sorgen muss – zur Not mit einem Zaun. Die Situation in München zeigt, dass die Lärm- und Müllbelastung durch nächtliche Alkoholverkäufe ein wachsendes Problem in vielen deutschen Städten ist.



