Staatsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren zu Verkehrswende in Hessen
Staatsgerichtshof entscheidet über Volksbegehren Verkehrswende

Der hessische Staatsgerichtshof in Wiesbaden wird am kommenden Mittwoch, dem 15. Juli, sein Urteil über das Volksbegehren „Verkehrswende Hessen“ verkünden. Die Initiative war 2022 von der damaligen schwarz-grünen Landesregierung als nicht verfassungskonform abgelehnt worden, woraufhin die beteiligten Verbände vor Gericht zogen.

Hintergrund des Volksbegehrens

Das Volksbegehren zielt auf ein neues hessisches Mobilitätsgesetz ab, das unter anderem mehr Radwege, breitere Bürgersteige und zusätzlichen öffentlichen Nahverkehr vorsieht. Die Initiatoren sammelten rund 70.000 Unterschriften, die im Sommer 2022 mit einem spektakulären Fahrradkorso über die Autobahn 66 nach Wiesbaden gebracht wurden. Ziel ist es, die Mobilität in Hessen bis 2030 klimaneutral und sozial gerechter zu gestalten, insbesondere die Verkehrssicherheit auf Schulwegen zu verbessern und attraktive Alternativen zum Autoverkehr in ländlichen Regionen zu schaffen.

Rechtliche Auseinandersetzung

Das Verkehrsministerium argumentierte, der Entwurf des „Verkehrswendegesetzes“ gehe über die gesetzgeberische Zuständigkeit des Landes hinaus. Die juristische Vertreterin der Initiative bekräftigte bei der mündlichen Verhandlung Mitte April dieses Jahres, das Vorhaben stehe nicht im Widerspruch zur hessischen Verfassung. Sie brachte zudem die Möglichkeit ins Spiel, das Volksbegehren teilweise zuzulassen.

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Position der Landesregierung

Die Staatssekretärin im Verkehrsministerium, Ines Fröhlich (SPD), lobte das Volksbegehren inhaltlich. „Beim Engagement für Umweltschutz und Nahmobilität sind die Initiatoren der 'Verkehrswende Hessen' und das Land überhaupt nicht auseinander“, sagte Fröhlich. Sie bekräftigte jedoch, dass große Teile des Volksbegehrens nicht die Landesgesetzgebung beträfen. Sie verwies auf das hessische Nahmobilitätsgesetz, das 2023 in Kraft trat und unter anderem das Radfahren und Zufußgehen stärkt.

Trägerkreis und Ausblick

Zum Trägerkreis von „Verkehrswende Hessen“ gehören unter anderem der Allgemeine Deutsche Fahrrad-Club Landesverband Hessen (ADFC) und der FUSS – Fußgängerschutzverein und Fachverband Fußverkehr Deutschland. Die Entscheidung des Staatsgerichtshofs wird mit Spannung erwartet, da sie wegweisend für die künftige Verkehrspolitik in Hessen sein könnte.

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