Grünen-Wähler nach Missverständnis freigesprochen: Anzeige wegen angeblichem Hass-Post
Ein falsch interpretierter Kommentar in einer Online-Gruppe führte bei einem Hannoveraner zu ernsthaften rechtlichen Konsequenzen. Christian H. (56) erhielt einen Strafbefehl über 900 Euro, weil er angeblich die Tötung des Oberbürgermeisters öffentlich gebilligt hatte. Die Anzeige und Anklage beruhten jedoch auf einem gravierenden Missverständnis, wie sich nun vor Gericht herausstellte.
Der Auslöser: Ein missverstandener Facebook-Kommentar
Der arbeitslose Schwimmmeister hatte in einer Facebook-Gruppe mit 93.000 Mitgliedern über Hannovers OB Belit Onay (45, Grüne) geschrieben: „Die überwiegende Mehrheit in dieser Gruppe wünscht sich Belit am Galgen vorm Opernplatz.“ Ein Leser informierte das Büro des Oberbürgermeisters über diesen Satz, woraufhin eine Anzeige erstattet wurde. Die Staatsanwaltschaft sah in der Äußerung die öffentliche Billigung einer schweren Straftat und beantragte einen Strafbefehl, den ein Amtsrichter unterschrieb.
„Ich war erschrocken, dass es so weit gekommen ist“, sagte Christian H. während des Gerichtstermins am Mittwoch im Amtsgericht Hannover. Der Strafbefehl belief sich auf 60 Tagessätze à 15 Euro.
Die Verteidigung: Kontext ist entscheidend
Ein Jahr später legte der Angeklagte Einspruch gegen den Strafbefehl ein und betonte vor Gericht: „Der Satz ist aus dem Kontext gerissen.“ Er erklärte, kein Gegner des Oberbürgermeisters zu sein, sondern im Gegenteil: „Ich habe ihn gewählt und unterstützt.“ Mit seinem Kommentar habe er lediglich die Stimmung in der Facebook-Gruppe zum Ausdruck bringen wollen, wo viele Mitglieder den OB ablehnten.
Der 56-Jährige beteuerte, Belit Onay stets verteidigt zu haben, wenn dieser wegen seiner Politik oder seines Migrationshintergrundes angefeindet wurde. Sein Ziel sei es gewesen, auf die problematische Atmosphäre in der Gruppe hinzuweisen.
Zeugenaussage und Freispruch
Der Facebook-Administrator (54) der „Hannover-Gruppe“ nahm den Angeklagten im Zeugenstand in Schutz: „Er hat einen Zustand beschrieben, der der Wahrheit entspricht.“ Er bestätigte, dass es in der Gruppe eine große Anzahl von Mitgliedern gebe, die gegen den OB eingestellt seien, insbesondere aus dem rechten Spektrum.
Nach etwa 30 Minuten Verhandlung sprach der Richter den Grünen-Wähler frei. Seine Äußerung sei nicht strafbar, sondern höchstens eine „geschmacklose Behauptung“. Auch die Staatsanwaltschaft hatte plötzlich keine Verurteilung mehr gewollt und zog ihre Anklage zurück.
Hintergrund: Belit Onay als Ziel von Anfeindungen
Seit 2019 ist Belit Onay (45, Grüne) Hannovers Oberbürgermeister. In sozialen Medien wird er häufig angefeindet, was die Situation in Gruppen wie der besagten Facebook-Gruppe verschärft. Der Fall zeigt, wie schnell Aussagen online falsch interpretiert werden können und welche rechtlichen Folgen daraus entstehen.
Der Freispruch unterstreicht die Bedeutung einer sorgfältigen Kontextanalyse bei digitalen Äußerungen. Richter und Staatsanwaltschaft erkannten schließlich, dass keine strafbare Handlung vorlag, sondern lediglich eine unglückliche Formulierung in einer hitzigen Diskussion.



