Hannover: Drei Jahre Haft für Millionenschweren Corona-Test-Betrug
Das Amtsgericht Hannover hat einen 27-jährigen Mann wegen millionenschweren Betrugs mit Corona-Tests zu einer Gefängnisstrafe von drei Jahren und fünf Monaten verurteilt. Der angerichtete Schaden beläuft sich auf rund 1,64 Millionen Euro, die vom Gericht eingezogen werden sollen. Richter Laurin Osterwold betonte, dass der Verurteilte die Notlage während der Pandemie ausgenutzt habe, und bezeichnete dessen Handeln als "unter aller Sau" und hart zu bestrafen.
Betrug mit überhöhten Testabrechnungen
Nach Überzeugung des Gerichts rechnete der Mann zwischen März und Dezember 2022 eine stark überhöhte Anzahl von Corona-Tests für einen Standort in Hannover-Anderten mit der Kassenärztlichen Vereinigung ab. Während der Pandemie ermöglichte die unbürokratische Eröffnung von Testzentren bundesweit auch Betrügern, sich zu bereichern. Der Richter schätzte, dass nur vier bis fünf Prozent der über 400.000 abgerechneten Tests echt waren. Hunderte Menschen seien laut Abrechnungsdaten an einem Tag doppelt oder dreifach getestet worden.
Verschwendung von Millionen in Luxus
Der Verurteilte gestand zu Prozessbeginn und ließ durch seinen Anwalt erklären, dass es "erkennbar zu viele Fehler" bei der Abrechnung gegeben habe. Er gab an, von dem Geld geblendet worden zu sein und es in Städten wie Dubai, Monte-Carlo und Cannes für Hotels, Mietwagen und Artikel teurer Luxusmarken ausgegeben zu haben. In seinem letzten Wort äußerte er Reue: "Es tut mir sehr leid, wie weit es gekommen ist, ich wünschte, ich könnte es rückgängig machen."
Zweifel an Alleintäterschaft und kriminelle Energie
Richter Osterwold äußerte Zweifel, ob der Verurteilte das gesamte Geld allein ausgegeben habe, und ging davon aus, dass Bargeld an Dritte weitergereicht wurde. Er bescheinigte dem Mann "kriminelle Energie" und warf ihm vor, sich nie um eine Wiedergutmachung gekümmert zu haben. Zudem habe der Angeklagte keine Ahnung von einem Insolvenzverfahren und wisse nicht, wie viel er ab März 2026 in seinem neuen Job als Programmierer verdienen werde. Der Richter vermutete, dass der Mann wie ein Strohmann für Dritte handelte.
Urteil noch nicht rechtskräftig
Von der Strafe soll ein Monat wegen der langen Verfahrensdauer als vollzogen gelten. Das Urteil ist bisher nicht rechtskräftig. Verteidiger Michael Nagel hat noch nicht beschlossen, ob er dagegen vorgehen wird. Die Staatsanwaltschaft hatte sich für drei Jahre und sechs Monate Gefängnis sowie die Einziehung der gesamten Summe ausgesprochen, während der Verteidiger eine Strafe von drei Jahren und drei Monaten mit teilweiser Verbüßung und eine Einziehung von 1,4 Millionen Euro vorgeschlagen hatte.



