Schleuser-Prozess in Pasewalk: Lette zu fast drei Jahren Haft verurteilt
Ein 29-jähriger Mann aus Lettland muss die nächsten Jahre hinter Gittern verbringen, nachdem er wegen gewerbsmäßigen, schweren Einschleusens von Ausländern verurteilt wurde. Das Amtsgericht Pasewalk im Landkreis Vorpommern-Greifswald verhängte eine Haftstrafe von zwei Jahren und elf Monaten gegen den Angeklagten, der mindestens zweimal illegal Migranten aus dem Baltikum nach Vorpommern transportiert hatte.
Lebensgefährliche Transporte und Geständnis im letzten Wort
Richter Gerald Fleckenstein und die Schöffen verurteilten den Letten, der im Prozess zunächst geschwiegen hatte, aber in seinem letzten Wort die Fahrten gestand. „Ich sehe, dass es in Deutschland heute Probleme mit solchen Leuten gibt“, erklärte der Angeklagte, der seit August in Neustrelitz in Untersuchungshaft sitzt. „Herr Vorsitzender, ich war ein Idiot“, fügte er mit Bezug auf seine Schleuserfahrten hinzu. Der Richter kritisierte die „lebensgefährdende Behandlung der Migranten“ durch den Schleuser, fällte dennoch ein vergleichsweise mildes Urteil.
Details der Schleusungen: 1200 Kilometer mit acht Flüchtlingen im SUV
Der Lette war am 14. August 2025 gegen 21.30 Uhr bei Blankensee an der deutsch-polnischen Grenze von Bundespolizisten mit seinem SUV gestellt worden. Er hatte acht Flüchtlinge aus Lettland und Litauen am Abend zuvor aufgenommen und war mit ihnen mehr als 1200 Kilometer quer durch das Baltikum und Polen gefahren. Einige der Migranten, die aus Afghanistan und Äthiopien stammten, saßen dabei stundenlang ungesichert im Kofferraum. Die Flüchtlinge waren zu Fuß über die Grenze gegangen, da es an der Autobahn 11 und der B104 Grenzkontrollen gab, und sollten bei Blankensee wieder aufgenommen werden, um nach Berlin zu fahren.
Bevor das Treffen stattfand, entdeckte die Bundespolizei die bei warmem Sommerwetter durstigen und gesundheitlich mitgenommenen Migranten an einem Waldstück. Ein Beamter sagte als Zeuge aus, dass der Schleuser deshalb erwartet und etwa 2,5 Kilometer vor dem Treffpunkt an einer einsamen Landstraße aufgegriffen wurde. „Im Wagen lagen noch jede Menge Essensreste und angefangene Trinkflaschen“, berichtete ein Polizist.
Beweise und Hintergründe: Facebook-Anzeige und Beweisvideo
Die Ermittler fanden im Navigationssystem und auf dem Handy des Letten Treffpunktdaten und Fahrtrouten abgespeichert. Zudem entdeckten sie ein „Beweisvideo“ von einer anderen Fahrt auf der gleichen Route, die nur vier Tage zuvor stattgefunden hatte. Bei dieser Fahrt hatte der Angeklagte in seinem Nissan Pathfinder sechs Migranten aus Sri Lanka aus dem Baltikum nach Berlin transportiert, ohne erwischt zu werden. Dafür wurden ihm 2000 Euro überwiesen, für die Fahrt am 14. August sollte er 2500 Euro erhalten.
Als Motiv für die Schleuserfahrten gab der Angeklagte bei der Polizei Geldnöte an. Er habe eine Firma in Lettland gehabt, die noch nicht richtig lief, und umgerechnet etwa 4000 Euro Schulden. Deshalb suchte er einen Zusatzjob und stieß bei Facebook auf eine Anzeige nach „Fahrdiensten“ bei dem Kontakt „Pro 100 Garant“. Fachleute wissen, dass mit diesem Namen die sogenannte „Garantie-Schleusung bis Berlin“ gemeint ist. Die Ermittlungen zu Hintermännern, darunter ein mutmaßlicher Auftraggeber mit einer weißrussischen Telefonnummer, laufen noch.
Urteil und Haftbedingungen: Richter geht auf Wunsch des Angeklagten ein
Mit dem Urteil blieb das Gericht einen Monat unter der Forderung von Staatsanwalt Kubilay Tasdemir, der drei Jahre Haft verlangt hatte. Das Strafmaß für solche Delikte liegt bei einem bis 15 Jahren Haft pro Schleusung. Verteidiger Michael Ammon plädierte auf eine kürzere Haftstrafe, da sein Mandant nur Russisch spreche und als Ersttäter besonders haftempfindlich sei. Der Richter ging auf den Haftwunsch des Schleusers ein: Bei Haftstrafen ab drei Jahren würde der Lette in ein Gefängnis mit „schwereren Jungs“ nach Bützow oder Rostock verlegt, ansonsten könnte er in Neustrelitz bleiben, was er bevorzugte.
Richter Fleckenstein betonte, es sei das Glück des Angeklagten gewesen, dass er wenigstens im letzten Wort Reue geäußert habe. „Ein Geständnis zu Beginn des Prozesses hätte größere Milderung gebracht“, sagte er. Die beiden Handys des Mannes und auch der Geländewagen werden eingezogen, ebenso will die Justiz seinen Schleuserlohn wieder einziehen. Der Verurteilte schien trotzdem zunächst zufrieden, da er die Haftanstalt nicht wechseln muss.
Ausblick: Verbleib der eingeschleusten Migranten unklar
Von den 14 eingeschleusten Männern konnten die Bundespolizisten inzwischen nur noch bei etwa der Hälfte den aktuellen Wohnort ermitteln, wie im Prozess bekannt wurde. Die Beweiskette war laut Verteidiger Ammon am Ende lückenlos, was die Verurteilung untermauerte. Dieser Fall unterstreicht die anhaltenden Herausforderungen im Bereich der illegalen Migration und der Schleuserkriminalität in Deutschland.



