Berliner Jobcenter mit massiven Außenständen bei Bürgergeld
Die Berliner Jobcenter stehen vor einer enormen finanziellen Herausforderung: Aktuell sind offene Forderungen in Höhe von 631 Millionen Euro gegenüber Bürgergeld-Empfängern zu verzeichnen. Diese Summe verteilt sich auf über zwei Millionen Einzelfälle, wobei jeder Leistungsbezieher potenziell mehrere Bescheide erhalten kann.
Gründe für die Rückforderungen
Die Rückforderungen entstehen hauptsächlich durch geänderte oder nicht mehr bestehende Bedürftigkeit der Empfänger. Sozial-Staatssekretärin Micha Klapp (SPD) erläutert in einer Stellungnahme: „Änderungen in den Einkommensverhältnissen, die im Monatsverlauf auftreten, haben beispielsweise Auswirkungen auf die Leistungshöhe. Diese können jedoch erst nach der Leistungsauszahlung rückwirkend berücksichtigt werden.“
Die Berliner Jobcenter liegen mit diesen Außenständen bundesweit an der Spitze. Insgesamt belaufen sich die Bürgergeld-Schulden in Deutschland auf 3,25 Milliarden Euro. Eine Sprecherin der Berliner Jobcenter erklärt die überproportional hohen Zahlen in der Hauptstadt: „Berlin gehört zu den Bundesländern mit einer besonders großen Zahl an Leistungsbeziehenden. Entsprechend entstehen hier auch mehr Leistungsfälle, aus denen sich Rückforderungen ergeben können.“
Probleme bei der Rückholung der Gelder
Die Rückholung der Gelder gestaltet sich schwierig. Klapp weist darauf hin, dass Forderungen „überwiegend auf die prekären persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnisse der Schuldner zurückzuführen“ seien und daher oft nicht oder nur teilweise eingetrieben werden könnten.
Dennoch betont eine Jobcenter-Sprecherin: „Offene Forderungen werden konsequent verfolgt. Während eines laufenden Leistungsbezugs können Forderungen mit den laufenden Leistungen aufgerechnet werden. Dabei kann der Regelsatz um bis zu 30 Prozent reduziert werden, um offene Forderungen zu tilgen.“
Politische Reaktionen und Forderungen
Der CDU-Abgeordnete Martin Pätzold, der die Zahlen ursprünglich erfragt hatte, übt scharfe Kritik: „Aus Gerechtigkeitsgründen müssen die offenen Forderungen eingeworben werden. Aus sozialer Sicht ist es unfair, wenn hier über 600 Millionen Euro noch offen sind. Da erwarte ich vom Senat politisch mehr Engagement, dieses Geld zurückzuholen. Hierbei handelt es sich schließlich um Steuergelder, die anderen Stellen fehlen.“
Das Bürgergeld wurde Anfang 2023 als Nachfolger von Hartz IV eingeführt und soll zum 1. Juli durch die Grundsicherung abgelöst werden. Die aktuellen Zahlen werfen jedoch Fragen zur Effizienz der Leistungsvergabe und -kontrolle auf.



