EU-Gericht kippt Ausschluss von Businessjets aus Klimasiegel
EU-Gericht: Businessjets dürfen nicht von Klimasiegel ausgeschlossen werden

Der Bau von Geschäftsreiseflugzeugen darf nach einem Urteil des erstinstanzlichen EU-Gerichts nicht pauschal vom EU-Klimasiegel ausgeschlossen werden. Die Richterinnen und Richter in Luxemburg gaben der Klage des französischen Flugzeugbauers Dassault Aviation gegen die Europäische Kommission statt. Das Urteil kann noch vor dem Europäischen Gerichtshof angefochten werden.

Hintergrund der EU-Taxonomie

Die EU-Taxonomie ist ein Klassifikationssystem, das wirtschaftliche Aktivitäten als ökologisch nachhaltig einstuft – vergleichbar mit einem Gütesiegel. Die EU-Kommission legt dafür technische Bewertungskriterien fest. Sie hatte jedoch bestimmt, dass Geschäftsreiseflugzeuge von der Einstufung als nachhaltig ausgeschlossen sind. Dassault musste daraufhin die Herstellung dieser Maschinen in seiner Nachhaltigkeitsberichterstattung als nicht taxonomiekonform darstellen. Dies kann Auswirkungen auf den Zugang zu Finanzmitteln haben.

Gründe des Gerichtsurteils

Das EU-Gericht rügte die Begründung der Kommission. Es beanstandete, dass die Kommission pauschal davon ausgegangen sei, andere Verkehrsmittel seien zwangsläufig CO₂-arme Alternativen zu Geschäftsflugzeugen. Dies sei nicht gerechtfertigt, da Businessjets besondere Merkmale in Bezug auf Emissionen, Flexibilität und Schnelligkeit aufwiesen. Zudem habe die Kommission bei ihrer Beurteilung das Kriterium des CO₂-Fußabdrucks pro Passagierkilometer herangezogen, was die Taxonomie-Verordnung nicht vorsehe. Dieses Kriterium beziehe sich eher auf den Betrieb als auf die Herstellung von Flugzeugen. Darüber hinaus habe die Kommission die Eignung von Businessjets für den Betrieb mit nachhaltigen Kraftstoffen außer Acht gelassen.

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Auswirkungen des Urteils

Das Urteil bedeutet, dass Dassault Aviation und andere Hersteller von Geschäftsreiseflugzeugen ihre Produktion künftig wieder als taxonomiekonform einstufen können, sofern die technischen Kriterien erfüllt sind. Dies erleichtert den Zugang zu grünen Finanzierungen. Die EU-Kommission muss nun entweder in die nächste Instanz gehen oder die Bewertungskriterien überarbeiten. Das Urteil hat Signalwirkung für die gesamte Luftfahrtbranche, die um eine Einstufung als nachhaltig ringt.

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