Die AfD in Sachsen-Anhalt hat ambitionierte Pläne für den Fall eines Wahlsiegs bei der Landtagswahl am 6. September. Spitzenkandidat Ulrich Siegmund wiederholt auf fast jeder Veranstaltung: „Wir wollen dieses Land vom Kopf auf die Füße stellen.“ Das „gute, alte Deutschland“ möchte er zurück. In ihrem Wahlprogramm skizziert die Partei eine rigide Migrationspolitik, Veränderungen in der Bildung, Kultur und Landesverwaltung. Doch nicht alle Vorhaben sind schnell umsetzbar – rechtliche und finanzielle Grenzen könnten viele Pläne bremsen.
Personelle Wechsel und Kabinettsumbildung sind schnell möglich
Bei einem Regierungswechsel wird das Spitzenpersonal ausgetauscht – der Ministerpräsident bildet ein neues Kabinett. Üblich ist, dass die Minister neben einem Staatssekretär einige wenige Vertraute als Mitarbeiter einstellen, etwa Büroleiter, persönliche Referenten und Pressesprecher. Dieser Prozess ist innerhalb weniger Wochen abgeschlossen. Auch das Ziel, mindestens ein Ministerium zu streichen, könnte die AfD rasch erreichen. Allerdings würde der Umzug von Abteilungen in andere Häuser mehr Zeit in Anspruch nehmen.
Rundfunkstaatsvertrag und Kulturförderung
Die AfD möchte den Rundfunkstaatsvertrag kündigen, was die Rechtsgrundlage für den Mitteldeutschen Rundfunk gefährden würde. Welche konkreten Folgen das in welcher zeitlichen Abfolge hat, ist offen – es gibt bislang keinen Präzedenzfall. Bei der Kulturförderung könnte die AfD neue Schwerpunkte setzen. Auch eine Änderung der Landeskampagne von „#moderndenken“ in „#deutschdenken“ wäre relativ schnell möglich.
Bildungsreformen benötigen Zeit
An Schulen und Hochschulen will die AfD die Lehrpläne überarbeiten, insbesondere im Fach Geschichte mit mehr Inhalten zum Deutschen Reich und zum 19. Jahrhundert. Der Didaktiker Andreas Petrik von der Martin-Luther-Universität Halle-Wittenberg sagte der „Süddeutschen Zeitung“: „Es braucht lange, bis Lehrpläne geändert sind.“ Sollten Lehrmaterialien ideologisch geprägt oder rechtswidrig sein, riet er zu Klagen, die die Abläufe weiter verzögern würden. Die kostenfreie Betreuung für Krippen, Kindergärten und Mittagsverpflegung ab dem ersten Kind wäre teuer – mehrere Hundert Millionen Euro müssten im Landeshaushalt aufgetrieben werden. Siegmund hat bereits eingeräumt, dass „nicht alles sofort umsetzbar“ sei.
Personalpolitik in der Justiz und Verwaltung
Sachsen-Anhalt sucht in den nächsten Jahren neue Richter und Staatsanwälte wegen einer Ruhestandswelle. Der Landesvorsitzende des Richterbunds, Christian Löffler, sagte, das Justizministerium könne mit der Personalpolitik in den kommenden Jahren Weichen stellen. Schwieriger wäre ein größerer Austausch von Beamten und Angestellten in der Landesverwaltung, wie Siegmund ihn anstrebt. Er nannte eine Zahl von 150 bis 200 Stellen, darunter nicht nur Ministerposten, sondern auch Leitungsposten auf Arbeitsebene. Das Magdeburger Finanzministerium verweist auf hohe Hürden: Eine Entlassung von Beamten ist kaum möglich, und bei Versetzungen haben sie Anspruch auf amtsangemessene Beschäftigung. Eine Sprecherin betonte: „Sowohl Kündigungen als auch Versetzungen sind gerichtlich überprüfbar.“ Das könnte im Einzelfall sehr lange dauern.
Einfluss auf die Justiz begrenzt
Die AfD will Richter ermutigen, Täter bei Gewaltverbrechen mit maximaler Härte zu bestrafen. Der Rechtswissenschaftler Winfried Kluth sieht wenig Spielraum: „Appelle kann man immer verkünden. Entscheidend ist, dass Richter an das Gesetz gebunden sind. Ich sehe da wenig Möglichkeiten der Einflussnahme.“
Migration: Bundespolitische Grenzen
Viele migrationspolitische Verschärfungen wie die Abschaffung des Grundrechts auf Asyl oder stärkere Grenzkontrollen kann Sachsen-Anhalt als Bundesland nicht selbst regeln. Im Bundesrat wäre eine AfD-Regierung weit von einer Mehrheit entfernt.
Parlamentarische Vorkehrungen
Im April wurde im Landtag eine Parlamentsreform beschlossen, um demokratische Institutionen zu schützen. Die Wahl von Richtern am Landesverfassungsgericht wurde abgesichert. Auch die Regeln zur Wahl des Landtagspräsidenten wurden angepasst: Sollte der Kandidat der stärksten Fraktion keine Mehrheit erhalten, dürfen nun andere Fraktionen Vorschläge unterbreiten. Damit wird sichergestellt, dass das Parlament arbeitsfähig bleibt. Diese Entscheidung ist eine Reaktion auf Vorfälle in Thüringen, wo es bei der ersten Sitzung des Landtags im September 2024 zu Turbulenzen bei der Wahl der Landtagsspitze kam.



