Die Bundestagsverwaltung hat ein Bußgeldverfahren gegen das als rechtsextremistisch eingestufte „Compact“-Magazin eingeleitet. Grund ist der Vorwurf, das Magazin habe mit seiner Veranstaltungsreihe „Die blaue Welle rollt“ unerlaubte Werbung für die AfD betrieben – obwohl die Partei dies ausdrücklich nicht gewünscht habe. Dies könnte einen Verstoß gegen das Parteiengesetz darstellen, wie die Parlamentsverwaltung auf Anfrage der Deutschen Presse-Agentur mitteilte. Zuvor hatte der SWR über das Verfahren berichtet.
Rechtliche Grundlage: Parteiengesetz verlangt sofortigen Stopp
Nach dem Parteiengesetz müssen Werbemaßnahmen Dritter zugunsten einer Partei unverzüglich gestoppt werden, wenn die betroffene Partei dies verlangt. Die AfD hatte dem „Compact“-Magazin schriftlich untersagt, die Kampagne fortzuführen. Die Bundestagsverwaltung prüft nun in ihrer Eigenschaft als Parteienfinanzierungsbehörde, ob das Magazin dieser Aufforderung nachgekommen ist. „Compact“ erhält nun Gelegenheit, zu den Vorwürfen Stellung zu nehmen.
Chefredakteur Elsässer bestreitet Vorwurf und verweist auf Pressefreiheit
Chefredakteur Jürgen Elsässer äußerte sich in einem YouTube-Video zu dem Verfahren. Er bestritt, dass die Veranstaltungen Werbung für die AfD gewesen seien. „Man habe nur für eine Wende im Land geworben, die nicht ausschließlich mit der AfD zu tun habe, sondern auch mit anderen Kräften – also sozusagen überparteilich“, so Elsässer. Das Magazin habe vor allem für sich selbst geworben: „Das waren ‚Compact‘-Werbeveranstaltungen und nicht AfD-Werbeveranstaltungen.“ Als Beleg führte er an, dass auch Vertreter der Freien Sachsen und der Partei Die Basis als Redner aufgetreten seien. Elsässer betonte, es gehe um einen Kampf für die Pressefreiheit, und kündigte an, Widerspruch gegen das Verfahren einzulegen. Im Raum stehe ein Bußgeld von bis zu 100.000 Euro.
Hintergrund: „Compact“-Magazin im Fokus des Verfassungsschutzes
Das Magazin mit Sitz in Sachsen-Anhalt hatte erst im vergangenen Juni einen juristischen Erfolg erzielt: Das Bundesverwaltungsgericht hob ein Verbot des Bundesinnenministeriums aus dem Sommer 2024 auf. Die Begründung der Richter lautete, es gebe zwar verfassungswidrige Aktivitäten, doch seien diese „nicht prägend“. Das Innenministerium hatte die „Compact“-Magazin GmbH Ende 2021 als gesichert rechtsextremistische Vereinigung eingestuft und beobachtet. Die Zeitschrift durfte nach dem Urteil weiter erscheinen.



