Ex-AfD-Fraktionschef darf nicht zur Berliner Kripo
Ein ehemaliger AfD-Fraktionsvorsitzender aus Brandenburg hat vor dem Berliner Verwaltungsgericht eine deutliche Niederlage erlitten. Er darf nicht zum Beamten im gehobenen Dienst der Berliner Kriminalpolizei ernannt werden. Die 7. Kammer wies seinen Eilantrag zurück. Begründete Zweifel an seiner Verfassungstreue seien ausreichend, um die Einstellung zu verweigern.
Hintergrund des Falls
Der Mann war von 2011 bis zum 31. März 2026 als Polizist im Dienst des Landes Berlin tätig. Im April 2025 bewarb er sich für ein Studium für den gehobenen Dienst der Kriminalpolizei mit Studienbeginn zum 1. April 2026. Im November 2025 erhielt er eine vorläufige Einstellungszusage.
Einstellungszusage aufgehoben
Am 25. März 2026 hob das Land Berlin seine Einstellungszusage auf. Zur Begründung hieß es, die nun bekannt gewordene Tätigkeit des Mannes als AfD-Fraktionsvorsitzender lasse Zweifel an dessen charakterlicher Eignung aufkommen. Daraufhin legte der Mann sein Mandat nieder und stellte einen Eilantrag beim Verwaltungsgericht Berlin.
Gericht bestätigt Zweifel an Eignung
Die 7. Kammer wies den Eilantrag zurück. Die AfD Brandenburg sei 2020 vom Landesverfassungsschutz als „rechtsextremistischer Verdachtsfall“ eingestuft und 2025 zur „gesichert rechtsextremistischen Bestrebung“ hochgestuft worden. Der Mann habe nicht glaubhaft dargelegt, dass er sich aus eigener Überzeugung vollständig von seiner Partei und ihren Zielen distanziert habe.
Gegen den Beschluss kann Beschwerde zum Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg eingelegt werden.



