Volksmusiker Heino hat rechtliche Schritte gegen die AfD eingeleitet. Er reichte beim Landesgericht Innsbruck eine Klage auf Zahlung von 30.000 Euro ein, wie sein Manager Helmut Werner der Deutschen Presse-Agentur bestätigte. Grund ist eine Wahlwerbung des AfD-Kreisverbands Uckermark, die nach Ansicht von Heinos Team dessen Persönlichkeits- und Markenrechte verletzt.
Hintergrund der Klage
Der AfD-Politiker Felix Teichner hatte vor der Landratswahl in der Uckermark im April in sozialen Medien gepostet: „Am Sonntag würde Heino Felix wählen.“ Heinos Manager betonte, dies entspreche nicht der Wahrheit. „Das hätte er nicht getan“, sagte Werner. Der Sänger wolle sich nicht für politische Zwecke vereinnahmen lassen. Die Werbung sei ein Nährboden dafür, Heino in die rechte politische Ecke zu stellen, wo er nicht hingehöre.
Zeichen gegen unerlaubte Werbung
Die Klage sei ein „ganz klares Zeichen gegen unerlaubte Wahlwerbung mit bekannten Gesichtern“, erklärte Werner. Es werde zudem geprüft, ob auch gegen den AfD-Politiker persönlich juristisch vorgegangen werde. Heino, der mit seinen Volksliedern eine stark patriotische Seite pflegt, habe sich zuletzt nur einmal öffentlich politisch geäußert: Bei der vergangenen Bundestagswahl positionierte er sich als CDU-Wähler und Unterstützer von Friedrich Merz.
Unterlassungserklärung bereits abgegeben
Die AfD Uckermark hat nach Angaben des Gerichts bereits eine Unterlassungserklärung abgegeben. Damit verpflichtet sich die Partei, künftig auf solche Werbung zu verzichten. Heinos Klage zielt auf immateriellen Schadenersatz in Höhe von mindestens 30.000 Euro.



